Der Bayerische Landtag hat heute (10.06.) mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern den Gesetzentwurf zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände abgelehnt. Die Abgeordnete der Grünen und tierschutzpolitische Sprecherin, Rosi Steinberger (Foto), bedauert diesen Beschluss. „Was für Naturschutzverbände gilt, muss auch für Tierschutzverbände gelten.". - In Bayern ist der Tierschutz seit 1998 in der Verfassung verankert. Dort steht: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt."
Dieser Satz habe aber wenig Bedeutung, wenn wir ihn nur als leere Floskel in der Verfassung stehen haben. Tiere brauchen eine starke Lobby, die ihre Interessen im Zweifelsfall auch einklagen kann. Dieses Recht, im Namen der Tiere vor Gericht aufzutreten, besteht bisher in Bayern nicht.
„In vielen Bundesländern gibt es dieses Verbandsklagerecht mittlerweile. Es wird Zeit, dass sich Bayern diesem Trend anschließt", so Steinberger.