Zum aktuellen Thema „Zusätzlicher Atommüll vor den Toren der Stadt Landshut“ richtet die CSU-Stadtratsfraktion mit Rudolf Schnur an der Spitze einen umfassenden Drignlichkeitsantrag an die Stadt. Dieser lautet:
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden gebeten, zu ermitteln, zu prüfen und zu berichten:
1. Wie wirken sich die Entscheidungen des OVG Schleswig vom Juni 2013 und des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom Januar 2015 zum „Zwischenlager“ Brunsbüttel auf das „Zwischenlager“ Niederaichbach aus? - Hierbei ist zu beachten, dass das Brennelementelager (BELLA) in Brunsbüttel massiver gebaut wurde, als das in Niederaichbach.
2. Die Entscheidungen der beiden Gerichte sind dem Stadtrat baldmöglichst in voller Länge zugänglich zu machen.
3. Für den Fall, dass sich die Entscheidungen nicht direkt auf das bestehende und genehmigte Standort-BELLA übertragen lassen, ist die Frage zu klären, welche Anforderungen bei einer Änderungsgenehmigung zu Grunde zu legen seien. Insbesondere ist die Frage zu klären, welche Schutzanforderungen für Brennelementelager gegenwärtig gelten.
4. Besteht die Möglichkeit für die Stadt und den Landkreis Landshut, sowie die Bürger gegen das BELLA in Niederaichbach vor diesem Hintergrund rechtlich vorzugehen? In welcher Weise?
5. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der sogenannten nachträglichen Sicherungsmaßnahmen für das BELLA Niederaichbach?
6. Welche Maßnahmen (z.B. Errichtung einer Mauer) werden wann getroffen und hat diesen sowohl die Gemeinde Niederaichbach, als auch der Landrat bereits zugestimmt? - Falls andernfalls rechtliche Schritte dagegen unternommen wurden, welche?
Wurde die Stadt Landshut in irgendeiner Weise daran beteiligt / informiert?
Erhöht eine Mauer um das BELLA tatsächlich die Sicherheit oder würde es im Falle eines Eindringens eines Luftfahrzeuges die Lage eher gefährlicher gestalten?
7. Wann sollen die im Abklingbecken von Isar 1 lagernden Brennelemente voraussichtlich in das BELLA verbracht werden? In welchen und wie vielen Behältern?
8. Würde die Kapazität des BELLA für den gesamten Atommüll von Isar 1, Isar 2 und den zusätzlichen „Hendricks-Behältern“ ausreichen?
Entsprechen die „Hendricks-Behälter“ denjenigen, für die die Einlagerung in das BELLA Niederaichbach genehmigt ist (Typ und Bauweise, Prüfungen oder Berechnungen, Zulassungen)?
9. Welche Genehmigungen und Verfahren sind seitens des Bundes und des Landes durchzuführen um rechtmäßige Zustände bei weiteren Einlagerungen in das BELLA Niederaichbach zu erreichen?
Die Dringlichkeit ist selbsterklärend. Einerseits durch die enorme und dauerhafte Gefahr und zum anderen bezüglich der Einleitung rechtlicher Schritte.
gez.
Rudolf Schnur
Dr. Maximilian Fendl
Maximilian Götzer
Wilhelm Hess
Manfred Hölzlein
Dr. Dagmar Kaindl
Helmut Radlmeier, MdL
Lothar Reichwein
Gertraud Rößl
Philipp Wetzstein
Ludwig Zellner