Ernst Minarzick leitete das Novembertreffen der Liberalen mit der Feststellung ein, dass die zögerliche Herangehensweise der großen Koalition und die missverständliche Einladung durch unsere Bundeskanzlerin zur Verschärfung der Situation an unseren Grenzen führte.
Durch dieses fahrlässige Verhalten wurde der Eindruck erweckt, dass unsere Möglichkeiten zur Aufnahme von Flüchtlingen nur abhängig von unseren Wollen sei. Diese Einladung wurde als Versprechen wahrgenommen, das sich an alle richtete, die ein neues Leben suchen. Deshalb konzentrierte sich der Zustrom auf Deutschland. Wir sind zu einer Projektionsfläche von Sehnsüchten geworden, die wir möglicherweise bitter enttäuschen werden. Denn auch wir können nicht täglich 10 000 Flüchtlinge aufnehmen. Es muss alles getan werden, dass die Zahlen sinken. Der Umgang mit den Flüchtlingsströmen nach Deutschland ist eine große Herausforderung, es ist richtig, dass wir Menschen in Not helfen.
Kreisvorsitzende und Landesvorstandsmitglied Nicole Bauer (Velden) meinte dazu. „Kriegsflüchtlingen wollen wir solange Schutz gewähren, bis die Bedrohung von Leib und Leben in ihrer Heimat vorüber ist. Dieses stellt das derzeitige Aufenthaltsrecht durch den sogenannten subsidiären Schutz sicher. Solange diese Bedrohung anhält droht keine Abschiebung. Für diejenigen Flüchtlinge die dauerhaft bei uns bleiben wollen, ist das Asylrecht das falsche Instrument. Dazu benötigen wir zügig ein Einwanderungsgesetz, das die Anforderungen und Kriterien hierfür klarstellt, meinte die Kreisvorsitzende. Deutschland braucht ein modernes Einwanderungsgesetz, das die chaotische Zuwanderung wieder vernünftigen Regeln unterwirft! Als alternde Gesellschaft brauchen wir in vielen Berufen Zuwanderer. Aber wir haben auch ein Recht darauf, uns diejenigen auszusuchen, die wir in unseren Arbeitsmarkt einladen. Deutschland muss sich selbst wieder über seine Identität klar werden, damit es zu Integration einladen kann. Wir stehen uns im deutschen Selbstzweifeln im Wege. Dabei haben wir Grund zum Stolz auf unsere liberale Verfassung. Sie ist unverhandelbar – und muss daher vom Rechtsstaat in jedem Winkel unseres Landes durchgesetzt werden. Die Solidarität mit Menschen in Not ist eine ethische Pflicht. Daraus kann aber keine dauerhafte Bleibeperspektive erwachsen. Deshalb ist das Asylrecht im Grundgesetz in vielen Fällen das falsche Instrument. Es bezieht sich auf die kleine Gruppe individuell politisch Verfolgter. Bei der Einreise aus einem sicheren Drittland wie Österreich ist die Anerkennung als Asylberechtigter ohnehin ausgeschlossen.
Bezirks-, Kreis- und Marktgemeinderat Toni Deller (Ergolding),befasste sich mit der Situation der unbegleiteten Jugendlichen. Er berichtete, dass für diese Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr die Jugendämter zuständig sind. Nicht umsonst ist im Landratsamt Landshut das Jugendamt mittlerweile die größte Abteilung. Ab dem 18. bis zum 27. Lebensjahr ist der Bezirk zuständig. Da aber niemand genau sagen kann wie viele Unbegleitete sich momentan in Niederbayern aufhalten ist es auch sehr schwierig über die anfallenden Kosten genaue Auskunft zu geben. Man spricht aber derzeit von ca. 30 Millionen die an zusätzlichen Kosten anfallen. Da der Bezirk Niederbayern seine Umlagekraft enorm steigern konnte ist es wahrscheinlich möglich, dass diese zusätzlichen Ausgaben ohne Erhöhung der Bezirksumlage möglich sind. Sollte jedoch der angenommene Betrag nicht ausreichen wird man wohl um eine Erhöhung der Bezirksumlage nicht herum kommen. Dann zahlen am Schluss die Zeche wieder die Gemeinden die mit der Unterbringung der Kriegsflüchtlinge schon genug zu tun haben. Es wird höchste Zeit sagte Deller, dass der Freistaat endlich von seinem“ Landesrechtsvorbehalt“ Abstand nimmt und die oben erwähnten Kosten übernimmt. Er kann sie ja der Bundesregierung in Rechnung stellen.