(Fr., 29.01.2016) - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Beschäftigte in Leiharbeit oder Werkvertrag sollen in Landshut besser gestellt werden. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Begrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen sei lediglich ein „Schritt in die richtige Richtung“, sagt Kurt Haberl, Geschäftsführer der NGG Niederbayern.
Haberl gehen die geplanten Änderungen aber nicht weit genug: „Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass Stammbelegschaften nicht dauerhaft durch Beschäftigte zweiter Klasse ersetzt werden“, so Haberl. Dafür müssten insbesondere die Betriebsräte mehr Mitsprache bekommen.
In Landshut gab es nach Angaben der Gewerkschaft im vergangenen Dezember 3.550 Leiharbeiter. „Sie machen dabei oft genau den gleichen Job wie die Stammbelegschaft – nur für weniger Geld. Außerdem haben sie meist weniger Urlaub und häufig keine Extra-Alterssicherung“, kritisiert Haberl. In etlichen Unternehmen der Ernährungsindustrie sei Leiharbeit weit verbreitet. „Auch in Landshut setzen viele Chefs mit Billig-Jobs darauf, Tarif- und Sozialstandards zu umgehen, die ihnen nicht passen“, so der Gewerkschafter.
Dieses Kalkül stecke ebenfalls hinter den Werkverträgen. Hier werden Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens an Fremdfirmen vergeben – auch wenn sie zum Kernbereich des Betriebs gehören. Das betrifft zum Beispiel die Reinigung, Abpackung oder Logistik.
„Am extremsten ist es in der Fleischindustrie. Hier werden ganze Maschinenstraßen in der Schlachtung oder Fleischverarbeitung outgesourct“, berichtet Kurt Haberl. Da liege ein klarer Missbrauch von Werkverträgen vor. Es sei eine „schlechte Ausrede“, wenn Firmen immer wieder mit flexiblen Arbeitskräften für wechselnde Auftragslagen argumentieren und diese in Wahrheit wie Stammpersonal einsetzten.
Nach dem Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums soll die Leiharbeit künftig auf maximal 18 Monate begrenzt werden. Bei Werkverträgen soll stärker überprüft werden, ob dahinter nicht tatsächlich ein normales Arbeitsverhältnis steckt.
„Aber damit diese Kontrolle wirklich funktioniert, brauchen die Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte. Sie müssen erkennen, ob ein Werkvertrag im Einzelfall erlaubt ist“, fordert der NGG-Geschäftsführer, – „oder ob es nur ein Schein-Werkvertrag ist, mit dem Löhne gedrückt werden.“ Der Missbrauch von Leih- und Werkvertragsarbeitern sei ohne starke Arbeitnehmervertreter nicht in den Griff zu bekommen, so Haberl.