(3.05.2016) - Anlässlich der Beratungen über das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter der Bundestagsfraktion der Grünen und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie: „Die Digitalisierung macht Quantensprünge bei der Steuerung von Energieerzeugung & -verbrauch möglich.
Dies eröffnet große Chancen für den dezentralen Ausbau von Energieerzeugung und eröffnet erhebliche weitere Potentiale an Kostensenkungen, positiver Entwicklung der Ökobilanz und Sicherung der Energieversorgung“, so Dr.Gambke. „Die Ansätze der Bundesregierung lassen aber eine umfassende Entwicklung und Nutzung der vorhandenen Potentiale vermissen“, kritisiert Gambke. „So wäre die Ausrüstung aller Haushalte, nicht wie im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen nur die der Energieerzeuger und damit auch der Betreiber von kleineren PV-Anlagen, mit intelligenten Messsystemen nötig. Die damit verbundenen Kosten müssten durch Kosteneinsparungen kompensiert werden“, so Gambke. „Dies setzt auch eine Einführung belastungsabhängiger Strompreise und die Weiterentwicklung von Speichertechnologien voraus. Dazu müssen regulatorische Hemmnisse für Energiespeicher beseitigt werden. Auch eine Umstellung der Strompreise und vor allem der Netzentgelte von einem arbeitsbasierten Wert (Kwh) auf einen leistungsbasierten Wert (KW) wäre hilfreich“, so Gambke. Nicht mehr die Reduktion der abgenommenen Kilowattstunde sondern die Reduktion des Leistungsanschlusses könne so ökonomisch abgebildet werden.
„Wenn der verpflichtende Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) durch das ‚Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende‘ nicht begleitet wird durch einen entsprechenden Nutzen, sind die Mehrkosten für Verbraucher*innen und gerade auch für Betreiber*innen kleiner Photovoltaik-Anlagen unverhältnismäßig. Auf Grund der gesunkenen Vergütung durch die Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2014 und die Belastung der klimaschonenden PV-Erzeugung durch die sog. Sonnensteuer (EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom) wird eine zusätzliche Belastung ohne entsprechende Kosteneinsparung zu einem weiteren Rückgang des PV-Ausbaus führen. Ohne Änderungen kann ich das vorliegende Gesetz nur ablehnen. Allein in den Landkreisen Landshut und Kelheim mit nach Branchenangaben über 26.000 installierten PV-Anlagen droht den Betreibern der Anlagen ein erheblicher Aufwand durch den in der geplanten Form unnötigen Einbau von Smart-Metern“, so Gambke.