Stadt/Landkreis Landshut (4.05.2016) - Die weitere Planung der Umfahrung Landshut im Zuge der B 15n konzentriert sich auf drei Varianten. Alle drei beginnen am Fernstraßenknoten A92/B15neu in Ohu, umgehen Landshut in weitem Bogen im Osten und werden an die B 299 und die B15 alt angebunden. Alle anderen Planfälle wurden ausgeschieden, weil sie in der Variantenuntersuchung schlechter abgeschnitten haben oder wegen ihrer fehlenden Fernverkehrsrelevanz nicht als Bundesfernstraße realisiert werden können.
Dies war das Ergebnis des 3. Dialogforums, das heute in Landshut stattfand. Die drei verbliebenen Varianten sollen nun vertieft hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt, Verkehr, Raumstruktur und Kosten untersucht werden.
Am heutigen Mittwoch hat das dritte Dialogforum für die Ost-Süd-Umfahrung Landshut im Großen Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern stattgefunden. 28 Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Verbänden waren zusammengekommen, um darüber zu diskutieren, wie es mit der Umfahrung von Landshut weitergehen soll. Dazu eingeladen hatten Landrat Peter Dreier, Oberbürgermeister Hans Rampf sowie Karl Wiebel, der Chef der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Landrat Dreier stellte eingangs klar, dass eine vorrangige Einstufung der Umfahrung Landshut in den Bundes- verkehrswegeplan absehbar ist und damit der Weg frei ist, um das Bundesprojekt zügig und zielgerichtet voranzutreiben.
Zum Einstieg fasste Baudirektor Manfred Dreier vom Staatlichen Bauamt Landshut noch einmal die Ergebnisse einer Variantenuntersuchung zusammen, die bereits im letzten Herbst den Mandatsträgern der betroffenen Kommunen vorgestellt wurde. Dabei wurden 14 Planfälle planerisch ausgearbeitet und nach den Kriterien Umwelt, Verkehr und Kosten bewerte Landshut In einem mehrstufigen Diskussionsprozess, der von dem Münchner Rechtsanwalt und Mediator Markus Michalka moderiert wurde, wurden die in Betracht kommenden Varianten nach und nach abgeschichtet.
In einer ersten Stufe wurden die Varianten ausgeschieden, die mit naturschutzrechtlichen Vorgaben am wenigsten in Einklang zu bringen sind. Das betrifft zum einen die stadtferne Westumgehung (Planfall 3). Sie würde das FFH-Gebiet westlich Landshut so erheblich beeinträchtigen, dass nach dem Naturschutzrecht zwingend umweltschonendere Varianten vorgezogen werden müssen. Aus dem gleichen Grund wurde die stadtnahe Osttangente mit Verlängerung zur B 299 (Planfall 6) ausgeschieden, weil sie die wertvollen Quellhänge des FFH-Gebiets “Isarhangleite bei Schönbrunn“ erheblich schädigen würde.
In der zweiten Stufe wurden Varianten ausgeschieden, die nicht fernverkehrsrelevant sind und daher nicht als Bundesfernstraße realisiert werden können. Nach dem Verkehrsgutachten dienen die stadtnahen Varianten (Fälle 5a, 7 und 9) ganz überwiegend dem Ziel- Quell- und Binnenverkehr, nicht jedoch dem weiträumigen Fernverkehr. Dies widerspricht der Definition einer Bundesfernstraße, die nach dem Gesetzeswortlaut dem “weiträumigen Verkehr zu dienen bestimmt sind“. Diese Varianten sind daher als Bundesfernstraße nicht umsetzbar.
In der dritten Stufe wurden schließlich alle kombinierten Planfälle ausgeschieden, die eine der in den Stufen 1 und 2 ausgeschlossenen Varianten enthalten. Das betrifft die Planfälle 2a, 2b, 4, 5b und 8.
Oberbürgermeister Hans Rampf und Landrat Peter Dreier stellten in diesem Zusammenhang klar, dass sowohl die stadtnahe Osttangente als auch die stadtnahe Westtangente dennoch sehr gut abgeschnitten haben. Insbesondere sei im Verkehrsgutachten darauf hingewiesen, dass diese ergänzend zur B 15neu durchaus sinnvoll seien.
Es stehe den betroffenen Kommunen frei, diese ergänzend zu einer Fernstraßenplanung mittel- bis langfristig zu realisieren. Darüber müsse jedoch in den kommunalen Gremien zu gegebener Zeit beraten werden. Das Dialogforum habe auf jeden Fall eine gute fachliche Grundlage dafür geschaffen.
Nach dem Abschichtungsprozess bleiben nur noch die drei stadtfernen Ostumfahrungen (Varianten 1a, b, c) übrig. Diese sind als Bundesfernstraße realisierbar, verkehrlich hochwirksam und wohl auch genehmigungsfähig. Karl Wiebel wies darauf hin, dass die bisherigen Erkenntnisse nicht ausreichen, um eine belastbare Entscheidung zu treffen, welche Trasse weiter verfolgt werden soll. Deshalb sind alle drei Varianten noch detaillierter zu untersuchen. Die Ergebnisse sollen im nächsten Dialogforum vorgestellt werden und wenn erforderlich in ein Raumordnungsverfahren eingebracht werden. Die Teilnehmer des Forums schlossen sich mehrheitlich dieser Vorgehensweise an und sagten weiterhin ihre konstruktive Mitarbeit zu.
In seinem Schlusswort resümierte Hans Rampf, dass sich das Dialogforum als Gremium zur Begleitung des Großprojektes bewährt hat. Er begrüßte die Zusage aller Teilnehmer sich weiterhin für eine tragfähige Lösung zu engagieren.
gez.
Karl Wiebel, LeitrdrBayer. Straßenbauverwaltung
Peter Dreier, Ladrat
Hans Rampf, Oberbürgermeister
Straßenbauverwaltung
Anlagen:
Das Dialogforum - Wozu?
Großprojekte der Daseinsvorsorge stoßen in der Bürgerschaft zunehmend auf Widerstand. Die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren wird häufig als unzureichend empfunden, da die Planungen zu diesem Zeitpunkt bereits in einem hohen Maße verfestigt sind. Staatsminister Herrmann hat daher angekündigt, Betroffene und Bürger in einem breit angelegten Bürgerdialog in das Projekt einzubinden. Der Planungsprozess sollte von Anfang an transparent und beeinflussbar gestaltet werden. Nachdem man aber unmöglich mit allen Bürgern gleichzeitig diskutieren kann, wurde in Anlehnung an das Modell der repräsentativen Demokratie ein Gremium gegründet, in dem alle vom Projekt in besonderer Weise betroffenen Interessengruppen repräsentiert sind: Das Dialogforum.
Dieses neue Gremium kann natürlich die gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten der Projektverantwortlichen nicht aufheben. Es soll vielmehr Handlungsempfehlungen gegenüber den Proektverantwortlichen aussprechen und dafür Sorge tragen, dass möglichst viele projektrelevante Aspekte frühzeitig in den Entscheidungsprozess einfließen.
Das Dialogforum setzt sich zusammen aus:
- Leitung
o Karl Wiebel, Leiter der Bayerischen Straßenbauverwaltung
o Peter Dreier, Landrat des Landkreises Landshut
o Hans Rampf, Oberbürgermeister der Stadt Landshut
- Abgeordneten des Bundestages und des Landtages
o MdB Florian Oßner
o MdL Erwin Huber
o MdL Helmut Radlmeier
o MdB Rita Hagl-Kehl (entschuldigt)
o MdB Dr. Thomas Gambke
o MdL Ruth Müller
o MdL Hubert Aiwanger
o MdL Jutta Widmann
o MdL Rosi Steinberger
- Bürgermeister der betroffenen Gemeinden
o 1. Bgm. Thomas Huber Gemeinde Kumhausen
o 1. Bgm. Georg Spornraft-Penker Gemeinde Vilsheim
o 1. Bgm. Rosa-Maria Maurer Gemeinde Adlkofen
o 1. Bgm. Josef Reff Markt Geisenhausen
o 1. Bgm. Birgit Gatz Gemeinde Tiefenbach
o 1. Bgm. Katharina Rottenwallner Gemeinde Altfraunhofen
o 1. Bgm Andreas Held Gemeinde Eching
o 1. Bgm Dieter Neubauer Markt Essenbach
o 1. Bgm Andreas Strauß Markt Ergolding
- Verbände/Interessensgruppen
o Reinhold König, Bund Naturschutz
o Hans Graf, Vizepräsident der IHK Niederbayern
o Alexander Putz, Initiative Pro B 15 neu
o Gisela Floegel, Initiative STOP B 15 neu
o Alois Schweiger, Bayerischer Bauernverband
- Manfred Dreier, Sprecher der Projektgruppe