Gürtel aus Krokodilleder - Foto: Zoll
Hallberggmoos/Landshut - pm (26.03.2024) Vor kurzem kontrollierten Zollbeamte der Mobilen Abfertigungsgruppe des Zollamts Hallbergmoos eine Postsendung aus Australien, die an eine Privatperson in Deutschland adressiert war. Sie fanden darin vier Schlüsselanhänger, sechs Gürtel und einen Geldbeutel aus dem Leder des Leistenkrokodils. Diese Tierart ist im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens als geschützt gelistet.
Die für die Einfuhr nach Deutschland zwingend vorgeschriebenen Genehmigungen konnten vom Empfänger nicht vorgelegt werden. Die Accessoires wurden somit beschlagnahmt.
"Waren aus Tieren oder Pflanzen, die unter dem besonderen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens stehen, werden in manchen Urlaubsländern oft in großer Zahl zum Beispiel auf Märkten angeboten. Auch wenn die Verkäufer mögliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen verneinen, sollte man sich immer gründlich über Verbote und Beschränkungen informieren. Hilfreich hierbei sind die Informationen unter www.zoll.de", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Landshut.