Lärm nicht verharmlosen

Lärm ist keineswegs harmlos, wie der Bericht anzudeuten versucht. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt in reinen Wohngebieten tagsüber einen Dauerschallpeghel von 50 dB (A) vor, nachts sind es nur 35 dB (A). Vor allem nachts sind einzelne Lärmereignisse störend, auch wenn sie zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen.Wenn sich immer mehr Bürger durch Fluglärm belästigt fühlen, sollte man das auch ernst nehmen und nicht ins Lächerliche ziehen.

Rosi Steinberger