Auch im Jahr 2012 fördert der Freistaat Bayern die Sportvereine wieder im Rahmen der „Vereins- pauschale. Die Auszahlung erfolgt gemäß den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwen- dungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports“. Die Bewilligung einer Vereinspauschale und deren Höhe sind dabei abhängig von der Mitgliederzahl, wobei Kinder und Jugendliche besonders berücksichtigt werden, sowie der Anzahl der im Verein tätigen anerkannten Übungsleiter.
Die Antragsunterlagen für die in der Stadt Landshut angesiedelten Sportvereine und genauere Informationen zur Förderung können der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de/vereinspauschale entnommen werden. Auch bei der Stadt Landshut im Rathaus in der Altstadt, Hauptamt – Sachgebiet Sport, Telefon 881455 oder 881493, können die Unterlagen angefordert werden. Den Sportvereinen, die bereits vergangenes Jahr die Vereinspauschale bezogen haben, sind die Unterlagen bereits zugesandt worden.
Die Anträge müssen bis spätestens 1. März 2012 bei der Stadtverwaltung Landshut im Hauptamt – Sachgebiet Sport vorliegen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Freistaat Bayern auf der Grundlage der am 1. März 2012 vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.