Der Landshuter Antrag in Sachen Mietpreisbremse ging Ende Juli 2013 schlicht zu spätet ein - Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete. Gerade in Ballungsräumen wie Landshut sind viele Mieterinnen und Mieter stetig steigenden Mieten ausgesetzt.
Wo die Mietpreisbremse gilt, legen die Bundesländer fest – entsprechend konnten Kommunen die Aufnahme in die Verordnung zur Kappungsgrenzesenkungs bis zum 26. Juli 2013 beantragen. Landshut kam zu spät.
In diesen Gebieten kann bei Wiedervermietung einer Wohnung die neue Miete künftig höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Da mehrmals in der Presse zu lesen war, dass die Landshuter bezüglich der Aufnahme in die Veordnung zur Kappungsgrenzesenkung auf Antwort des Ministeriums warten, hat die Landshuter Abgeordnete Ruth Müller nachgefragt. Die Antwort der Staatsregierung überrascht die Abgeordnete, da die Staatsregierung nun mitteilt, dass die Stadt Landshut den Antrag zu spät eingereicht hat: am 26. Juni 2013 wurde dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz erstmals mitgeteilt, dass Landshut einen Antrag auf Aufnahme in die Kappungsgrenzesenkungsverordnung stellen wird. Am 26. Juli 2013 beschloss dies der Stadtrat, dieser Beschluss wurde dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit E-Mail vom 2. August 2013 übersandt.
Für die Aufnahme in die Gebietskulisse der Verordnung wurden aber nur Anträge von Kommunen berücksichtigt, die dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz bis zum 26. Juni 2013 vollständig (d.h. mit Begründung und auf Grundlage eines Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses) vorlagen. Deshalb konnte der Antrag der Stadt Landshut nicht mehr berücksichtigt werden, wie Müller der Antwort entnehmen kann.
Die Landshuter müssen nun noch länger darauf warten, in den Genuss der Kappungsgrenzesenkungsverordnung aufgenommen zu werden. Erst bei der anstehenden Neubestimmung der Gebietskulisse ist ab 1.1.2016 die Aufnahme möglich. Dazu muss allerdings auch in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und unter Mitwirkung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung eine umfangreiche Erhebung durchgeführt werden.
In Niederbayern hat im Übrigen keine weitere Kommune einen Antrag auf Aufnahme in die Kappungsgrenzesenkungsverordnung gestellt.