Zum Thema Pflegen daheim haben die „Liberalen 60 plus" bei ihrer letzten Zusammenkunft wertvolle Informationen von Frau Reiter (re. im Bild) , Pflegeberaterin der SVLFG Landshut, erhalten und konnten von ihr viele Fragen beantwortet bekommen.
Wenn Versicherte oder Angehörige von Pflegebedürftigkeit betroffen sind, ergeben sich im Alltag viele Fragen. Welche Leistungen kann ich durch die Pflegekasse erhalten, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt? Was ist zu tun, um Pflegeleistungen zu erhalten? Wer hilft, wenn die Pflegeperson ausfällt? Muss ich meine Arbeit aufgeben?
Antworten geben die umfassenden Pflegeberatungen der Sozialversicherungen. Jeder Pflegebedürftige hat einen Rechtsanspruch gegenüber seiner Pflegekasse auf eine individuelle Pflegeberatung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistung der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag gestellt haben.
Die Beratung erfolgt ausschließlich durch ausgebildete Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Sie verfügen über umfassendes Fachwissen im Sozialrecht sowie im Sozialversicherungsrecht. Erstantragsteller erhalten innerhalb von zwei Wochen ein Beratungsangebot. Darüber hinaus ist eine Pflegeberatung auch zu jedem anderen Zeitpunkt möglich - beispielsweise auf Wunsch in vertrauter Umgebung zu Hause, telefonisch, bei der Pflegekasse:
Inhalte der Pflegeberatung
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stellen das Leistungsangebot vor, bieten Hilfe bei der Auswahl und der Inanspruchnahme notwendiger
Hilfe- und Pflegeleistungen und gehen auf die individuelle Pflegesituation ein. Die erforderlichen Maßnahmen werden mit den Pflegebedürftigen und
gegebenenfalls ihren Angehörigen oder Betreuern besprochen und schriftlich fixiert, ihre Umsetzung ebenfalls durch die Pflegeberaterinnen und
Pflegeberater begleitet.
Diese Punkte stehen im Mittelpunkt:
- Beratung zu Finanzierung und Organisation der Pflege
- Vermittlung von Entlastungsangeboten bei der häuslichen Pflege- Beratung über Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung
- Beratung zu Leistungen für Demenzkranke
- Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Umbaumaßnahmen
- Beratung zu Begutachtung und Pflegeeinstufung
- Vermittlung von regionalen Hilfsdiensten (wie hauswirtschaftliehe Versorgung, Fahr- und Besuchsdienste, Nachbarschaftshilfen)
- Beratung zu Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Unterstützung bei Leistungsansprüchen gegenüber anderen Stellen (beispielsweise Krankenversicherung, Sozialhilfe)
- Beratung zu Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen für Pflegegeldbezieher
- Hilfe vor der Begutachtung
Weiterhin erhalten die Versicherten Hilfe zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei geht es um die Voraussetzungen einer Einstufung: eine Hilfebedarf in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und hauswirtschaftliehe Versorgung Grundsätzlich ist es das Ziel der Pflegeberatung, das Zusammenwirken aller an der Pflege beteiligten Kräfte zu organisieren und koordinieren, um eine optimale Versorgung des Versicherten zu erreichen.
Anschließend wurden die Informationsbroschüren über das Betreuungsrecht und der Vorsorgevollmacht, sowie der Patientenverfügung des Bundesministerium der Justiz verteilt. Nach einer lebhaften Diskussion und der Beantwortung der Fragen der sehr interessierten Zuhörer schloss Ernst Minarzick die Versammlung