Gut zwei Stunden lang debattierte am Freitagnachmittag der Stadtrat über die Frage, ob das Stadtratstrio der Landshuter Mitte ("LM") einen Fraktionsstatus bekommt oder nicht. Das Ergebnis vorweg: 26 Stadträte stimmten dagegen, 12 dafür. Am Freitagvormittag war überraschend bei Prof. Dr. Thomas Küffner, Sprecher der Landshuter Mitte, ein sechsseitiges Schreiben von Regierungspräsident Heinz Grunwald (Foto) eingetroffen, nachrichtlich auch an die Stadt (OB Rampf) adressiert. Der Inhalt sorgte teils für helle Empörung.
Der Regierugnspräsident vertritt als Aufsichtsbehörde unmißverständlich die Auffassung, dass die aus der CSU-Fraktion ausgetretenen Stadträte Prof. Dr. Goderbauer-Marchner, Prof. Dr. Küffner und Hans-Peter Summer sehr wohl eine eigene Fraktion bilden können, auch wenn sie weiterhin CSU-Mitglieder bleiben. Dies führte zu einer heftigen, leidenschaftlichen und kontroversen Debatte mit zahlreichen Wortmeldungen.
Für den Fraktionsstatus stimmte natürlich das "LM"-Trio, dann die Stadträte Dr. Moratscheck, Hess und Hölzlein (alle CSU), Widmann und Graf von der Freien Wählern, dazu Friedrich (BfL), Prof. Dr. Zeitler (parteilos) und Hoffmann (FDP) sowie auch OB Rampf. Doch die große Mehrheit (26) war gegen einen Fraktonsstatus für die drei Abtrünnigen aus der CSU-Fraktion. Das häufigste Argument: Es müsse der Grundsatz gelten: Eine Partei bildet nur eine Fraktion. Wenn dies nicht mehr gelten würde, dann könnten auch noch drei andere Fraktionen (SPD, Grüne, Freie Wähler) mindestens jeweils zwei Fraktiiionen bilden, samt jeweils eigenem Büro und Teilzeitsekretärin. Vergeblich versuchte Bürgermeister Dr. Keyßner eine Brücke zu bauen. Er wollte das "LM"-Trio dazu ermuntern, sich mit dem Status einer Ausschußgemeinschaft zufrieden zu geben. Doch Prof. Dr. Goderbauer-Marchner beharrte auf dem Fraktionsstatus. Freilich bot sie an, dabei sogar auf das Büro und die Teilzeitkraft zu verzichten. Schließlich endet ja die Stadtratsperiode bereits am 30. April 2014.
Nun ist wiederum die Regierung als Aufsichtsbehörde der Stadt am Zug. Sie wird aller Voraussicht nach den Stadtrats-Beschluß für nichtig erklären. Dann kann der Stadtrat seinerseite den Klageweg beim Verwaltungsgericht beschreiten. - Weiterer Bericht folgt. /hs