Auch im Jahr 2015 fördert der Freistaat Bayern die Sportvereine wieder im Rahmen der „Vereinspauschale". Nähere Informationen zur Vereinspauschale und die Antragsunterlagen gibt es auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de/vereinspauschale. Antrag-Abgabeschluss ist der 1. März.
Die Bewilligung einer Vereinspauschale und deren Höhe sind abhängig von deren Mitgliederzahl; Kinder und Jugendliche sowie die Anzahl der im Verein tätigen anerkannten Übungsleiter werden besonders berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt gemäß den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports".
Die Antragsunterlagen für die in der Stadt Landshut angesiedelten Sportvereine und genauere Informationen zur Förderung gibt's auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de/vereinspauschale. Diese können auch bei der Stadt Landshut im Rathaus, Hauptamt/Sachgebiet Organisation und Sport, unter Telefon 0871/881493 oder 881455 angefordert werden.
Den Sportvereinen, die bereits in den Vorjahren die Vereinspauschale bezogen haben, sind die Unterlagen bereits Ende vergangenen Jahres zugesandt worden.
Die Anträge müssen bis spätestens 1. März bei der Stadtverwaltung Landshut im Hauptamt/Sachgebiet Organisation und Sport vorliegen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Freistaat Bayern auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.
Text. Rathaus der Stadt Landshut, Pressestelle