(19.05.2017) Die BMW AG hat bei der Stadt Landshut für den Standort Ohmstraße (Flurnummern 1653/137 und 1653/138 der Gemarkung Landshut) die Genehmigung gemäß des Paragrafen 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Erzeugung von Prozesswärme und Strom beantragt. Zudem wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt.
Die ursprüngliche Anlagengenehmigung sah eine Gesamtfeuerungsleistung von 49,5 Megawatt vor. Im Jahr 2017 wurde die Erweiterung der Energiezentrale durch Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Energiegebäudes mit Vier-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer Gesamtfeuerungsleistung von 38,68 Megawatt angezeigt. Somit ergibt sich insgesamt eine Gesamtfeuerungsleistung von 88,2 Megawatt.
Aufgrund der Zuordnung in der „Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes“ ist ein öffentliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass die Antragsunterlagen in der Zeit von Dienstag, 30. Mai, bis einschließlich Donnerstag, 29. Juni, im Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, Luitpoldstraße 29a, Vierter Stock, Zimmer 418, zur Einsicht ausgelegt werden. Die Unterlagen können zu den allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.
Gegen das Vorhaben können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Donnerstag, 13. Juli, bei der genannten Dienststelle schriftlich Einwendungen erhoben werden. Der Erörterungstermin im Falle möglicher Einwendungen ist dann am 3. August, ab 9.30 Uhr, im Alten Plenarsaal des Rathauses in der Altstadt.