(24.05.2017) Der Präsident des Unternehmerverbandes „Werteorientierter Mittelstand in Deutschland e.V.“, Marco Altinger, nimmt Stellung zu „Rückkehrrecht gescheitert. Bundessozialministerin Andrea Nahles kritisiert Verhalten der Union“ - Das Kanzleramt hat das Rückkehrrecht von Teilzeitarbeitnehmer in Vollzeit verhindert. Das ist gut!
Warum? 1. Auch Arbeitgeber brauchen Planungssicherheit, es kann nicht sein, dass Arbeitnehmer dauernd hin- und herwechseln. Wer sich einmal entschließt, in Teilzeit zu gehen, muss auch damit rechnen, dass das dann so bleibt. 2. Die Stellen werden ja in der Zwischenzeit auch besetzt und es wäre dem neuen Mitarbeiter gegenüber unfair, wenn er wieder entlassen werden muss, wenn der Teilzeitkollege wieder in Vollzeit arbeiten möchte, aber nicht genügend Arbeit im Betrieb anfällt. 3. Dieses Hin- und Herwechseln würde eine immense Bürokratie in den Unternehmen aber auch in der Sozialversicherung verursachen, diese Kosten müssen wiederum von der Allgemeinheit bzw. vom Verbraucher getragen werden.
gez.:
Marco Altinger,
Präsident,
Werteorientierter Mittelstand Deutschland e.V. (WEMID), Landshut