Landkreis Landshut (25.05.2017) Die Neuerungen der „Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes“, der rechtlichen Arbeitsgrundlage der Träger der verschiedenen Betreuungseinrichtungen, standen im Mittelpunkt der Dienstkonferenz der Kita-Träger im Landratsamt Landshut. Anja Voerkelius und Monika Zangl, Verantwortliche der Kindertagesstätten-Fachberatung und -Aufsicht am Landratsamt, organisierten die Trägerkonferenz, die äußerst großen Zuspruch fand.
Als Referent schilderte Stefan Porsch vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, wie sich diese gesetzlichen Änderungen bereits seit 01.01.2017 auf die alltägliche Arbeit in den Kindertagesstätten auch in der Region Landshut auswirken (fällt weg). Porsch wies darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Träger die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Arbeit vor Ort schaffen, damit eine pädagogisch hochwertige Arbeit am Kind stattfinden kann.
Der stellvertretende Landrat Fritz Wittmann betonte während der Trägerkonferenz, wie wichtig die konstruktive Zusammenarbeit des Landratsamt als Aufsichtsbehörde mit den Trägern der Kindertagesstätten ist: „Sie kümmern sich mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich um die wichtigste Ressource unserer Gesellschaft – die Menschen, insbesondere unsere Kleinsten in den Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten.
Es ist allen Verantwortlichen wichtig, dass nicht nur die ausreichende Quantität an Plätzen geschaffen wird, sondern dass den Kindern eine hochwertige Erziehung und Bildung angediehen wird. Dies ist im Interesse der Träger Ihrer Kinderkrippen und der Kindertagesstätten-Fachberatung.“
Eine größere Anzahl an Plätzen bedeute aber auch eine zusätzliche Herausforderung für Träger und Personal – vor allem im Bereich der ganztägigen Schulkindbetreuung „explodiere“ der Bedarf an qualitativ hochwertigen Hortplätzen derzeit förmlich. Auf Grund der hohen Nachfrage wird im Landkreis Landshut der Ausbau der Kinderhorte auch eine immer wichtigere Aufgabe der Kommunen.
Im Landkreis Landshut sind derzeit 64 Kindergärten, 38 Kinderkrippen, 16 Horte und drei Kinderhäuser in Betrieb, die unter der Trägerschaft von öffentlichen und freien Trägern stehen.
Im Bild oben Begrüßte die Vertreter der Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Landshut: Stellvertretender Landrat Fritz Wittmann (Mitte) mit Anja Voerkelius und Monika Zangl von der Kita-Fachberatung des Landkreises (2. und 1. v. re.), bevor Referent Stefan Porsch (2. v. li.) die Neuerungen der AVBayKiBiG vorstellte.