Landshut (23.06.2017) Am 10. März hat der Stadtrat beschlossen, mit dem Eigentümer des Gebäudes Luitpoldstraße 73 (ehem. Luitpoldcenter) - Hans Eller, Anm. d. Red.- einen Mietvertrag für Zwecke der Landshuter Tafel abzuschließen und ihm gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmtenVoraussetzungen im selben Gebäude eine Spielhalle zu betreiben, was nach dem geltenden Bebauungsplan nicht möglich wäre. Die Grüne Stadtratsfraktion hat in der Verknüpfung Mietvertrag gegen Spielhalle ein sittenwidriges Koppelungsgeschäft gesehen und die Regierung von Niederbayern um rechtsaufsichtliche Beurteilung des Vorgangs gebeten.
Eine erste Stellungnahme der Regierung liegt jetzt vor. Gerafft dargestellt sieht die Regierung im jetzigen Stadium noch keinen konkreten Sachverhalt, der ein unzulässiges Koppelungsgeschäft darstellen würde. Jedoch hat die Regierung die Stadt gebeten, vor einer endgültigen Entscheidung in Sachen Spielhalle „die Unterlagen mit einer Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung vorzulegen“. Die Regierung werde dann „eine abschließende Prüfung vornehmen“.
Höchst ungewöhnlich, wie die Grüne Fraktion findet. Stadtrat Hermann Metzger sieht in diesem Zwischenbescheid ein deutliches Signal dahin, dass die Regierung die Rechtsposition der Grünen Fraktion durchaus ernst nimmt. Er ist darüber hinaus der Meinung, dass die Verwaltung bei Abwägung aller Umstände in Betracht ziehen muss, dass die Bayerische Staatsregierung den Spielerschutz sehr viel ernster nimmt als etwa die CSU-Fraktion im Stadtrat. Gemäß einem bereits ausgearbeiteten Gesetzesentwurf soll z.B. der Mindestabstand für neue Spielhallen zu bereits bestehenden künftig 500 Meter statt bisher nur 250 Meter betragen. In vielen Bundesländern ist dies längst Standard.
Unabhängig von der rechtlichen Problematik erwartet die Grüne Fraktion eine Erklärung des Oberbürgermeisters dazu, warum der Mietvertrag für Zwecke der Tafel nach mehr als drei Monaten noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Punkt hatte der Stadtrat einstimmig entschieden. Die Verwaltung hat mehrfach versichert, dass zwischen Mietvertrag und Spielhalle keine Koppelung bestehe. Wörtlich: „Beide Sachverhalte beziehen sich auf ein Gebäude, stehen aber nicht im kausalen Zusammenhang.“ Dem ist offenbar nicht so, sonst wäre der Mietvertrag für die Landshuter Tafel doch längst unter Dach und Fach.