Landshut (19.10.2017) „Der Landshuter Wohnungsmarkt ist noch nicht optimal auf die wachsende und immer pluraler werdende Lebensphase der älteren Menschen eingestellt. Neben dem Umbau der Wohnungen, altersgerechten und vor allem barrierefreien Neubauten und der Aufwertung des Lebensumfeldes sind auch alternative Wohnformen, wie beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften, dringend erforderlich“ ist das Fazit von Franz Wölfl (links im Bild) , dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates der Stadt Landshut anlässlich des Stadtgesprächs „Wohnen im Alter = Lebensqualität im Alter“.
Als Referentin konnte der Seniorenbeirat Dipl.-Geographin Brigitte Herkert (rechts im Bild) von der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ aus München gewinnen. Die Referentin, die einen sehr lebendigen und Zuhörer freundlichen Vortrag hielt, verwies zu Beginn ihrer Ausführungen auf eine Reihe von Schwierigkeiten, die ältere Menschen meistern müssen. So hätten – bayernweit – drei Viertel aller Seniorenhaushalte Stufen und Schwellen beim Zugang in ihre Häuslichkeit.
Nur 15 % aller Seniorenhaushalte hätten bodengleiche Duschen und 20 bis 30 % der befragten älteren Menschen meinten, dass die Bewegungsflächen im Bad oder die Türbreite zu eng seien. Will man diese oder andere Probleme ganz oder teilweise vermeiden, sind Umbaumaßnahmen in der Wohnung unumgänglich. Wer nicht ganz so weit gehen will bzw. die finanziellen Mittel Seniorenbeirat der Stadt Landshut hierfür nicht hat, kann sich mit Hilfe technischer Hilfsmittel das Wohnen in den eigenen vier Wänden erleichtern, wie beispielsweise die Sicherung der Herdplatte mit einem Hitzesensor, das Anbringen von Haltegriffen oder eines Handlaufs im Bad oder eine Toilettensitzerhöhung für ein zu niedriges WC, wenn das Aufstehen schwerer fällt. Überlegenswert ist auch die Hilfe durch eine jüngere Mitbewohnerin bzw. einen jüngeren Mitbewohner. In diesem Fall spricht man von „Wohnen gegen Hilfe“. Noch rüstige und tatkräftige Mitmenschen suchen eine finanziell günstige Unterkunft und bieten als Gegenleistung Vermietern, die auf Unterstützung durch Dritte angewiesen sind, diverse Hilfeleistungen im Alltagsleben und Haushalt an.
Kommen alle diese Möglichkeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Betracht und ist auch ein Umzug in ein Altenheim nicht gewollt, dann bietet sich eine Reihe von „neuen Wohnformen“ an, die man in Erwägung ziehen kann: Betreute Wohnanlagen,
Seniorenhausgemeinschaften, Generationenübergreifendes Wohnen und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Letztere Wohnform ist besonders geeignet für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen. Maximal zwölf Personen beziehen gemeinsam eine Wohnung. Jeder Mitbewohner hat sein eigenes Zimmer und ggf. auch sein eigenes Bad; Wohn- bzw. Aufenthaltsraum und Küche werden gemeinsam benützt. Die Bewohnerinnen und Bewohner entscheiden gemeinsam mit ihren Angehörigen über die Strukturierung und die Zeiteinteilung des Tagesablaufs. Selbstbestimmung ist damit ein ganz maßgebliches Kriterium dieser Wohnform.
In der anschließenden Diskussion standen vor allem zwei Themenbereiche im Vordergrund. Hedwig Pable, stellvertretende Vorsitzende des Seniorenbeirates, wies darauf hin, dass für viele Pflegebedürftige irgendwann einmal der Zeitpunkt kommen kann, ab dem ein Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung unvermeidbar sei. Dies läge im Interesse der alten Menschen, aber auch der sie umsorgenden Angehörigen. Die stationäre Pflege dürfe daher, so Hedwig Pable, staatlicherseits und seitens der Kommunen keinesfalls vernachlässigt werden.
Zum anderen darf sich „Wohnen im Alter“ künftig nicht mehr nur auf die Anpassung des unmittelbaren Wohnraumes beschränken. Vielmehr gilt es, umfassende lokale Versorgungskonzepte zu entwickeln, die auch eine Anpassung des Wohnumfeldes, der quartiersbezogenen Infrastruktur sowie der Versorgung mit Einkaufs- und sonstigen Dienstleistungsangeboten, wie beispielsweise Ärzten, einschließen, so Franz Wölfl abschließend.