Die Landtags-Grünen wollen mit einem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag endlich die richtigen Weichen stellen für eine nachhaltige Verkehrsplanung in der Region. Die Staatsregierung wird mit diesem Antrag aufgefordert, die B15 neu an der A92 enden zu lassen: Es soll keine Trasse der autobahnähnlichen B15 neu für den Bundesverkehrs-Wegeplan 2015 angemeldet und die Bayerische Straßenbauverwaltung angewiesen werden, die Anmeldung einer Platzhaltertrasse der Bundesstraße B15neu zwischen der A92 und Rosenheim für den Bundesverkehrswegeplan 2015 zurückzuziehen.
„Die schlecht vorbereitete Anmeldung der Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 fällt der Staatsregierung auf die Füße, wie man jetzt am Beispiel der B15 neu zwischen Landshut und Rosenheim sieht", so die Grünen. Wer dringend eine notwendige Straße bauen möchte, erreiche dies nicht mit Doppelanmeldungen und Korridortrassen. Das Ministerium hätte bei seinen Straßenbauanmeldungen weder auf fachliche Kriterien noch auf ein stimmiges Konzept gesetzt, sondern einfach eine nicht geprüfte Wunschliste nach Berlin geschickt.
„Wer schon den Unterhalt der bestehenden Straßen nicht mehr finanzieren kann, darf das Problem nicht durch den Bau weiterer unnötiger Straßen wie der als „Gelbe Autobahn" bezeichneten B15 neu südlich der A92 verschärfen, welche ausschließlich dem überregionalen Verkehr dient", ist die Landshuter Abgeordnete Rosi Steinberger überzeugt.
Statt auf Autobahnen zu setzen seien moderate Ortsumgehungen dort zu planen, wo sie vor Ort gewünscht seien. Ein erster und dringlicher Schritt sei daher die ergebnisoffene Prüfung einer Umgehung von Landshut und deren Anschluss an die bestehende B15 alt - unter den Gesichtspunkten Verkehrsentlastung, ökologische Verträglichkeit, Reduzierung der Belastung für die Anwohner und Minimierung der Kosten.
Die Abgeordnete will nun in einer Anfrage an die Staatsregierung wissen, welche Ortsumfahrungen im Zuge der B15 zwischen Essenbach und Rosenheim mit wie vielen Spuren und welche 2+1-Abschnitte der B15 alt vom Bayerische Innenministerium für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet werden sollen.