Niederbayern (13.09.2017) Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat zur Unterstützung der durch den Orkan am 18. August geschädigten Privathaushalte, Gewerbebetriebe, freiberuflich Tätigen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau sowie der Stadt Passau eine Finanzhilfeaktion eingeleitet.
Geschädigte, die durch die Orkanschäden in eine Notlage geraten sind und denen deshalb eine Existenzgefährdung droht, können bei den örtlich zuständigen Landratsämtern eine Notstandsbeihilfe beantragen. Das Landratsamt Passau ist dabei auch für die Anträge aus der Stadt Passau zuständig.
Anträge können bis zum 31. Oktober 2017 beim örtlich zuständigen Landratsamt auf den dort erhältlichen Formblättern eingereicht werden.