Landshut (17.11.2017) Am 29. Mai 1827 unterzeichnete König Ludwig I. auf einer Italienreise die "Gründungsurkunde des bayerischen Denkmalschutzes". Die Entschließung von Villa Colombella erhob erstmals den Anspruch eines umfassenden Schutzes der historischen Denkmäler in Bayern. Die Praxis sah anders aus:
Fehlende Mittel, ungeklärte Methodenfragen, der Verzicht auf eine zusammenfassende gesetzliche Regelung und die Probleme bei der Schaffung einer entsprechenden Fachbehörde bestimmten das Bild. Erst die Gründung des "Generalkonservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns", des heutigen Landesamts für Denkmalpflege, stellte den Denkmalschutz in Bayern auf eine neue Basis.
Drr Vortrag im Bauzunfthaus findet am Mittwoch, 22. November, um 19.30 Uhr statt.