Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle
(04.01.2018) In der Bayerischen Verfassung wird der Kultur eine hohe Priorität eingeräumt. Aus diesem Grund ist es dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ein großes Anliegen bildende Künstler zu unterstützen, wie mit dem Atelierförderprogramm. Es gilt für alle hauptberuflichen bildenden Künstler, die eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung haben und seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Interessierte aus Niederbayern können sich bis 31. Juli 2018 bei der Regierung von Niederbayern für eine Förderung ab Januar 2019 bewerben.
Wer gefördert wird, entscheidet eine Auswahlkommission von fünf Kunstfachleuten.
Entscheidend sind die künstlerischen Leistungen der Bewerber. Die Förderung erhalten die Künstler für gemietete Ateliers und selbstgebaute oder gekaufte Kunstwerkstätten, die noch nicht vollständig finanziert sind.
Bis zu 100 bayerische Künstler bekommen zwei Jahre lang einen Zuschuss von 230 Euro pro Monat, um ihr Atelier finanzieren zu können. Der Zuschuss kann unmittelbar nach der ersten Förderung (24 Monate) um weitere 24 Monate verlängert werden. Allerdings müssen die Künstler dann erneut am Auswahlverfahren teilnehmen.
Nähere Informationen zum Atelierförderprogramm und zur Bewerbung gibt es bei der Regierung von Niederbayern, Sigrid Reith, Tel.: 0871/808-1268 und
im Internet http://www.km.bayern.de/kunst-und- kultur/foerderung/kuenstlerfoerderung.html