Landshut (20.04.2017) Die Arbeiten zur Umgestaltung der Neustadt konnten schneller als geplant abgeschlossen werden. Ab sofort ist auch der Mitte März in Angriff genommene letzte Abschnitt zwischen Kirchgasse und Einmündung Spiegelgasse in Höhe der Polizei freigegeben. Damit können die Anlieger, die Inhaber von Stellplätzen und Tiefgaragen in der Spiegelgasse sind, sowie der entsprechende Lieferverkehr auch wieder aus Richtung Neustadt zufahren.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass mit der
Räumung der Neustadt-Baustelle auch die ursprüngliche Regelung des
Durchfahrtsverbotes für das Balsgäßchen aus Richtung Neustadt/Spiegelgasse
wieder gilt, die lediglich während der Bautätigkeit aufgehoben war.
Die zeitgleich begonnenen Arbeiten zur Leitungsverlegung Fernwärme im
Balsgäßchen und Nahensteig liegen mit der angekündigten Gesamtbauzeit von acht
Wochen im Plan und werden voraussichtlich am 5. Mai abgeschlossen. Daher bleibt
das Balsgäßchen weiterhin bis voraussichtlich 5. Mai gesperrt. Auch im Nahensteig
sind noch abschließende Anschluss- und Pflasterarbeiten erforderlich.
Die Baustellenampel in der Spiegelgasse zwischen Altstadt und Balsgäßchen bleibt
wegen der Fernwärmebaustelle einstweilen zur Regelung des eingeschränkt
zulässigen Verkehrs in beiden Richtung bestehen; wie bereits hingewiesen, darf
jedoch nur der per Beschilderung berechtigte Verkehr (dies sind ausschließlich
Taxen und Radfahrer) sowie Inhaber von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren
des Balsgäßchens und der Spiegelgasse hier in Richtung Altstadt ausfahren.
Seit Donnerstag, 20. April, ist auch die Bewohnerparkzone Kirchgasse, die
ersatzweise in der Kolpingstraße ausgewiesen war, wieder in die Neustadt
zurückverlegt.
Gleiches gilt für die derzeit in Höhe der Einmündung Kirchgasse befindlichen
Radständer, die wieder an den ursprünglichen Standort Neustadt/Ecke Spiegelgasse
zurückkehren.
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