Landshut (24.01.2018) Zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und der Jugendkammern für die Jahre 2019 bis 2023 werden in diesem Jahr wieder Schöffenwahlen durchgeführt. Daher werden aus dem Stadtgebiet Personen für die Übernahme dieses Ehrenamtes gesucht. Insgesamt sollen jeweils zwölf Frauen und zwölf Männer dem Gericht vorgeschlagen werden. Interessierte Bürger ab 25 Jahren können sich schriftlich oder persönlich bis 23. März beim Stadtjugendamt melden.
Die Aufgabe eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren mit erziehungsbedürftigen Jugendlichen und jungen Heranwachsenden die Jugendrichter bei der Arbeit unterstützend zu ergänzen.
Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bewerben können sich Personen, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Übernahme von Ehrenämtern erfüllen, die zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet sowie das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und die im Stadtgebiet Landshut wohnen. Nicht berufen werden können Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind oder Personen, die in einen Vermögensverfall geraten sind.
Bewerbungen sind bis spätestens 23. März 2018 an das Stadtjugendamt Landshut, Luitpoldstraße 29, Zimmer-Nummer 234, persönlich oder schriftlich zu richten. Bei schriftlicher Bewerbung sind anzugeben: Anrede, Familienname, Geburtsname, Vorname(n), akademischer Grad, Familienstand, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, Beruf, Staatsangehörigkeit sowie eine eventuelle frühere Schöffentätigkeit. Außerdem sind Hinweise über erzieherische Befähigungen und Erfahrungen in der Jugenderziehung notwendig.
Informationen zum Schöffenamt in Bayern gibt es auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter Opens external link in new windowwww.justiz.bayern.de/service/schoeffen.