(26.03.2018) Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 findet diesjährig wieder die Wahl der Schöffen statt. Interessierte Landshuter Bürgerinnen und Bürger können sich bis Freitag, 13. April, schriftlich oder persönlich beim Einwohner- und Standesamt melden. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht sowie bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Wer kann sich für das Schöffenamt bewerben? Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz kann es nur von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Interessierte zwischen 25 und 69 Jahren, die in der Stadt Landshut wohnen, haben die Möglichkeit, sich selbst zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die Vorschläge können bis zum 13. April schriftlich beim Einwohner- und Standesamt im Rathaus II, Luitpoldstraße 29, erster Stock, Zimmer 114, oder am Schnell-/Infoschalter des Bürgerbüros abgegeben werden. Der Bewerbungsbogen ist auch auf der städtischen Internetseite unter www.landshut.de/schoeffenwahl abrufbar. Dazu werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße und Hausnummer sowie gegebenenfalls Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.