Landshut (23.05.2018) Die Fernsehübertragungen der vom 14. Juni bis 15. Juli stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sind zum Teil erst nach 22 Uhr (Beginn der Nachtruhe) beendet. Sollen diese per Public Viewing stattfinden, müssen Regeln für nach 22 Uhr getroffen werden.
Hierzu hat die Bundesregierung auch zur diesjährigen Fußballweltmeisterschaft eine Verordnung erlassen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen liefert, unter denen die Stadt Landshut Ausnahmen zum Lärmschutz zulassen kann. Diese ermöglichen unter anderem Public Viewing-Veranstaltungen nach 22 Uhr.
Trotz der erweiterten rechtlichen Möglichkeiten, ist in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Schutz der Nachtruhe der Nachbarschaft und dem öffentlichen Interesse an den Übertragungen vorzunehmen. Aus diesem Grund bittet die Stadt Landshut darum, alle geplanten Übertragungen in Form einer schriftlichen Anzeige mitzuteilen. Einen entsprechenden Vordruck gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.landshut.de. Die Anzeige ist bis zum Beginn der WM an das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt zu richten und entweder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Telefax an 881786 zu übermitteln.
Im Übrigen ergeht der Hinweis: Soll die Übertragung in einem Gaststättenfreibetrieb stattfinden, ist das Fernsehgerät innerhalb der konzessionierten Freibewirtungsfläche der Gaststätte aufzustellen. Das zusätzliche Aufstellen von Tischen und Stühlen und eine damit verbundene Erweiterung der Freibewirtungsfläche sind nicht erlaubt.