Stadtätin Elke März -Granda richtete nach der Entscheidung des Oberbürgermeisters Hans Rampf, die ursprünglich für diese Woche terminierte gemeinsame Sitzung von Bausenat und Umweltsenat zum Salzdorfer Tal abzusetzen, an den Rathauschef bzw. den Stadtrat einen Tag vor ihrer Pressekonferenz zur Schutzwürdigkeit des Salzdorfer Tales ("Gutachten liegt jetzt vor"), zusammen mit Stadträtin Hedwig Borgmann, den folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
zur Behandlung unseres Antrages sind wie folgt noch folgenden Anmerkungen zu machen:
1. Über die Absetzung des gemeinsamen Umweltsenats wurde kein rechtsgültiger Beschluss gefasst, da dieser TOP weder auf der Tagesordnung im vergangenen Plenum stand, noch über eine Dringlichkeit abgestimmt wurde bzw. auch nicht als Nachtrag zur Tagesordnung genehmigt wurde.
Somit kann es sich bei der Abstimmung allenfalls um ein Meinungsbild, nicht aber um einen rechtskräftigen Beschluss handeln.
2. Allein dem Oberbürgermeister steht es zu, Sitzungen einzuberufen bzw. auch wieder abzusagen. Ob dies aus eigenem Willen oder aufgrund eines Stimmungsbildes erfolgt, ist nicht erheblich.
3. Im vergangenen Umweltsenat gab es zur Unterschutzstellung des Salzdorfer Tals keine Sachentscheidung, weil kein aktuelles naturschutzfachliches Gutachten vorlag. Dieses Gutachten liegt zwischenzeitlich vor und dokumentiert eindeutig die Schutzwürdigkeit des Salzdorfer Tals. Der Umweltsenat soll entsprechend der Geschäftsordnung für die Beratung im Plenum eine fachliche Stellungnahme bzw. Empfehlung zur Schutzwürdigkeit aussprechen. Aus diesem Grund ist unserem Antrag stattzugeben und der Umweltsenat unverzüglich einzuberufen. Der spätestes Sitzungstermin wäre dann gemäß Art. 46 Abs. 2 Satz 4 der Bayerischen Gemeindeordnung der 21.07.2014.