Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sachen Salzdorfer Tal schickt Dr. Hermann Ebert als Sprecher der Bürgerinitiative "Schützt das Salzdorfer Tal" zwar persönlich enttäuscht aber kämpferisch die folgende Stellungnahme:
Die 18 monatige Auseinandersetzung um die Unterschutzstellung des Salzdorfer Tals als Landschaftsschutzgebiet endete mit einem Paukenschlag, mit dem selbst anscheinend die Juristen der Stadtverwaltung nicht gerechnet hatten. Die Klage der Bürgerinitiative „Schützt das Salzdorfer Tal“ (BI) auf Zulassung eines Bürgerbegehrens wurde abgewiesen. Das Gericht folgte der Auffassung der Regierung von Niederbayern, dass selbst die Einleitung des Verfahrens zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) nicht im eigenen Wirkungskreis der Stadt liege, daher die Bürger auch nicht darüber entscheiden könnten.
„Uns ist klar, dass das Verfahren selber im übertragenen Wirkungskreis liegt, aber wir halten es für eine drastische Beschneidung der kommunalen Planungshoheit, wenn eine Stadt noch nicht einmal das Initiativrecht zur Einleitung des Verfahrens hat. Obwohl ein gültiger Flächennutzungsplan vorliegt und die untere Naturschutzbehörde in einem Gutachten sowohl die Schutzwürdigkeit, als auch die Schutzbedürftigkeit des Salzdorfer Tals eindeutig festgestellt hat“, so Dr. Frieder Arnold, Sprecher der BI.
Um ihrer vom Gesetzgeber zugewiesenen Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen nachzukommen, dürfen und müssten die Gemeinden auf den Erlass eine Schutzgebietsverordnung hinwirken, wenn dies erforderlich sei. „Nach unserer Auffassung handelt es sich dabei um ein den Gemeinden vom Gesetzgeber zugewiesenes Initiativrecht“ ergänzt der zweite Sprecher Dr. Hermann Ebert.
Das verblüffende, den bisherigen Erfahrungen widersprechende Urteil hat den Glauben an eine unabhängige Justiz und eine gelebte Demokratie in der BI erschüttert, wurden doch über 3.200 Unterschriften von Bürgern zu Makulatur erklärt, die dem Slogan der Landwirte “Unsere Heimat soll so bleiben wie ist!“ nicht auf dem Leim gegangen sind, bedeutet der Slogan doch nur, dass die Option einer Bebauung bleiben soll.
Die BI verzichtet auf eine Berufung, aber das Urteil des Verwaltungsgerichts hat für Landshut nach Auffassung der BI überraschende Nebenwirkung: Der Stadtrat ist für die Ausweisung eines LSG überhaupt nicht entscheidungskompetent, sondern die Fachbehörde der Regierung von Niederbayern und die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Landshut!
Die BI wird nun in Form eines Antrages zur fachaufsichtlichen Überprüfung bei der Regierung anfragen, wann aufgrund des naturschutzfachlichen Gutachtens von 2014, das die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Salzdorfer Tales nachweist, die Regierung ihrer Verantwortung gerecht wird und die Verwaltung der Stadt Landshut beauftragt, die Unterschutzstellung einzuleiten.
Das Stadtparlament hat gemäß Urteil bei diesem Vorgang kein Planungsrecht und bleibt nur Zuschauer.
Mit großem Interesse wird die BI auf die Antwort der Regierung warten, und wenn alle Stricke reißen –die nächste Wahl kommt bestimmt.