Die Staatsregierung hat in einer Erhebung festgelegt, welche Kommunen das neue Gesetz zur Mietpreisbremse anwenden dürfen. Dazu wurden verschiedene Statistiken ausgewertet. Die Ergebnisse bieten nach Ansicht des wohnungspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Lotte, Anlass zu Kritik. "Die Kriterien, nach denen eine Kommune unter die Mietpreisbremse fällt oder nicht, sind willkürlich und ungenau", schimpft Lotte. "Verschiebt man die Kriterien geringfügig oder interpretiert die Statistik etwasanders, würden viel mehr Kommunen von der Mietpreisbremse profitieren.
Aber anscheinend hat die Staatsregierung daran gar kein Interesse, pflichtete ihm die Landshuter Abgeordnete Ruth Müller bei.
Die Staatsregierung hat elf Faktoren erfasst und daraus einen Wert von -5 bis +5 errechnet. Erreicht eine Kommune einen Wert von unter -1, gilt der Wohnungsmarkt als angespannt und die Mietpreisbremse darf angewendet werden. Der Wert von -1 sei allerdings vollkommen willkürlich gesetzt, kritisiert Müller: "Würde man die Grenze beispielsweise bei -0,5 statt -1 ziehen, würde die Mietpreisbremse in 81 Kommunen mehr gelten, darunter auch die Stadtrandgemeinde Ergolding.
Die SPD-Abgeordnete Ruth Müller sagt dazu: "In unserer Region würden bei einer Grenze von -0,5 zusätzlich Ergolding unter die Mietpreisbremse fallen.“ Dies wäre umso sinnvoller, da die Nachbargemeinde Altdorf nun ebenfalls aufgenommen wurde, obwohl die Kommune bei der Befragung „NEIN“ angegeben hatte. Dafür gilt die Mietpreisbremse auf der Fraueninsel – alleine daran kann man sehen, dass die Sinnhaftigkeit der Erhebung nicht gegeben ist.
Das Punktesystem hat offenbar ohnehin Schwächen, wie Lotte an einem Beispiel erklärt: "Die SPD-regierte Stadt Aschaffenburg hat nachgewiesen, dass ihr Wohnungsmarkt angespannt ist", ergänzt Lotte, "und das obwohl Aschaffenburg laut Erhebung einen Wert von 0,55 erreicht. Das heißt, Aschaffenburg ist 1,55 Punkte von der eigentlichen Grenze entfernt!"
Auf der Karte der Region Landshut gilt in den rot markierten Kommunen die Mietpreisbremse. In den gelb markierten Feldern würde sie gelten, wenn die Grenze statt bei -1 bei 0,5 liegen würde.
Bild: wohnungspolitischer Sprecher MdL Andreas Lotte, MdL Ruth Müller