(23.02.2017) Das Volksbegehren “Stop CETA!” wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Damit dürfen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger nicht über das Freihandelsabkommen zwischen Europa und Kanada abstimmen.
„Wir konnten im Sommer 2016 innerhalb eines Samstags in Landshut über 1.200 Unterschriften für ein Volksbegehren sammeln“ so Frank Steinberger, Sprecher des Landshuter Bündnis „Stopp TTIP und CETA“.
"Der Bürgerwille, bei disem Abkommen mitreden zu wollen war deutlich spürbar.“ Deshalb sei diese Entscheidung nicht nachvollziehbar – berief sich das Volksbegehren doch auf einen Artikel in der Bayerischen Verfassung, der 2014 mit der Absicht entwickelt wurde, die Souveränität des Freistaats in Europa zu stärken.
Es gibt weiterhin gute Chancen, CETA über die nationalen Parlamente zu stoppen. In den Niederlanden wird derzeit ein Referendum vorbereitet, Belgien will CETA nur unter Auflagen zustimmen, die bisher nicht erfüllt sind und auch in Irland wäre eine Volksabstimmung möglich. Insgesamt müssen 28 nationale Parlamente und 14 Regionalparlamente zustimmen – und die stehen dem Freihandelsabkommen längst nicht alle unkritisch gegenüber. „Es muss von Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden, und wir in Landshut werden zusammen mit vielen anderen Initiativen aus Bayern und Deutschland versuchen, dieses unfaire Handelsabkommen zu stoppen“ sagt Frank Steinberger
Im Bild: Frank Steinberger, Sprecher des Landshuter Bündnisses "Stopp TTIP und CETA"