(07.03.2017) Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50 Hertz und TransnetBW reichen für die Hochspannungs-Gleichstrom-Vorhaben SuedLink und SuedOstLink die Anträge auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur ein. Die Anträge enthalten einen ca. 500 bis 1.000m breiten Vorschlagskorridor sowie Alternativen.
Dazu Helmut Radlmeier, Stimmkreisabgeordneter für die Region Landshut: „Wir kennen nun die konkreten Vorschläge der Übertragungsnetzbetreiber. In den nächsten Monaten führt die Bundesnetzagentur detaillierte Untersuchungen und eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Damit soll der verträglichste Korridor für Mensch und Natur festgelegt werden. Wir können die örtlichen Belange in diesen Prozess einbringen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung startet mit Antragskonferenzen in den Regionen von Mai bis Juli 2017. Für mich gilt hier klar: Mensch vor Maus.“
Noch vor Beginn des offiziellen Genehmigungsverfahrens hatten die Übertragungsnetzbetreiber auf Druck Bayerns im Herbst 2016 ein mögliches Leitungskorridornetz vorgelegt und die Vorschläge intensiv mit verschiedenen Interessengruppen und der Bevölkerung vor Ort diskutiert. „Die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit, die Energieministerin Ilse Aigner und Staatssekretär Franz Josef Pschierer durchgesetzt haben, hat zu einer Versachlichung der Diskussion um die Gleichstromleitungen beigetragen. Die Bürger konnten ihre Ortskenntnis einbringen und erste Hinweise für die Planung der Erdkabelvorhaben geben“, so Radlmeier weiter.
Die bisher entwickelten Korridore sind Ausgangspunkt für das nun anstehende Genehmigungsverfahren und für die weiteren Detailuntersuchungen. Sie sind noch keine Vorfestlegung.
In der Bundesfachplanung werden die betroffenen Räume nun genauer untersucht. Die Belange des Artenschutzes spielen beispielsweise erst jetzt auf der Ebene der Bundesfachplanung und der Planfeststellung eine Rolle.
Voraussichtlich Ende 2018 wird die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung abschließen und einen Leitungskorridor mit ca. 500 bis 1000 Metern Breite verbindlich festlegen. Die weitere parzellenscharfe Feinplanung für das Leitungsvorhaben erfolgt in dem sich daran anschließenden Planfeststellungsverfahren. Erst nach dessen Abschluss stehen die betroffenen Kommunen und Grundeigentümer endgültig fest.
Parallel zum Planungsprozess wird die Bayerische Staatsregierung Gespräche führen, um für die vom Leitungsbau betroffenen Grundstückseigentümer eine Regelung für eine angemessene und faire Entschädigung zu finden.
Bild oben: MdL Helmut Radlmeier bespricht mit den Planern die Korridorvorschläge für den SuedOstLink.