(07.10.2017) Wie die Landshuter Abgeordnete Ruth Müller mitteilt, ist das Investitionsprogramm zur Schaffung neuer Kitaplätze nun endlich angelaufen. Die Gemeinden erhalten aus Mitteln des Bundes einen Aufschlag von bis zu 35 Prozent auf die reguläre Förderung. Der Bund stellt dem Freistaat dazu 178,2 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, womit die reguläre staatliche Förderung erheblich verstärkt wird. „Somit erhalten Kommunen künftig durchschnittlich 85 Prozent statt der regulären 50 Prozent ihrer förderfähigen Investitionskosten erstattet“, so Müller.
Die Landshuter Abgeordnete ruft die Kommunen dazu auf, sich um die Förderung zu bewerben, denn gerade in der Wachstumsregion Landshut und bei steigenden Geburtenraten ist es sinnvoll die Kinderbetreuung rechtzeitig ausbauen. Auch dem Ausbau inklusiver Einrichtungen und dem Betreuungsbedarf von Flüchtlingskindern können die Kommunen nun gerecht werden, um Integration von klein auf zu fördern.
„Eine maßgeschneiderte Kinderbetreuung in allen Teilen Bayerns und höchste Qualität in den Kindertageseinrichtungen ist wichtig, denn hier hat Bayern absoluten Nachholbedarf“, so Müller. Anträge können bis zum 31. August 2019 bei den zuständigen Regierungen gestellt werden.
Ruth Müller bedauert, dass sich die Umsetzung der Förderrichtlinien in Bayern so lange verzögert hat und einzelne Gemeinden ihre Pläne immer wieder aufschieben mussten, weil keine Rechtssichersicherheit herrschte. Bereits am 29. Juni 2017 sei das Bundes-Gesetz, rückwirkend zum 01.01.2017, in Kraft getreten. In Bayern wurde die Verwaltungsvorschrift erst am 31.August veröffentlicht. Andere Bundesländer waren da schneller: Sachsen und Bremen passten bestehende Verordnungen einfach an; Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen setzten die Verordnung zum Teil binnen weniger Tage oder Wochen um, so Müller.