Der rot umrandete Bereich zeigt den natürlichen Wurzelraum der verbleibenden Bäume, in den durch Ausschachtarbeiten massiv eingegriffen wurde, wodurch Schachtschäden am Wurzelraum der Bäume dringend zu befürchten sind.
Landshut – pm (06.06.2023) Aktuell kreischten trotz Brutzeit im Park des Adelmannschlosses wieder die Motorsägen, mutmaßlich wegen gefährdeter Standsicherheit. Dass diese mutmaßlich gefährdet sei, liegt aber nur an bereits vorher getätigten, massiven und nicht genehmigten Eingriffen in den Baumbestand und das Wurzelwerk, die die ÖDP-Stadträte Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling.
Ergänzend zu ihrem Antrag vom März des Jahres, dessen Behandlung im Bausenat am 16. Juni im nichtöffentlichen Teil ansteht, haben daher nun die beiden ÖDP-Stadträte Dr. Stefan Müller-Kroehling und Elke März-Granda in einem Dringlichkeitsantrag aktuell beantragt, weitere Fällungen im alten Baumbestand des Adelmannschlosses umgehend einzustellen und zu unterbinden. Erst auf Basis eines unabhängigen Baumgutachtens sollen allen nötigen fachlichen und rechtlichen Veranlassungen durch die zuständigen Senate geprüft und veranlasst werden. Vorher dürften keine weiteren Maßnahmen stattfinden, so der Antrag.
Durch die Anlage eine großen Kiesparkplatzes, die nicht den vertraglichen Regelungen und der städtischen Baumschutzverordnung entsprechen, hat nicht nur ein massiver Eingriff in den sehr wertvollen Altbaumbestand stattgefunden. Ferner ist auch ein erheblicher Teil der verbleibenden Bäume durch Ausschachtarbeiten in ihrem Wurzelraum betroffen. Die ÖDP-Stadträte fordern, Ausmaß und Umfang möglicher Schäden durch diese Maßnahmen durch einen unabhängigen, von der Stadt beauftragten Baumgutachter evaluieren zu lassen. Die nötigen Maßnahmen zur Baumsicherung sollen dann veranlasst werden.
„Bäume und Parks in der Stadt sind etwas, von dem wir gerade im Klimawandel sehr viel mehr brauchen“, so Elke März-Granda. Ihre Kollege Dr. Stefan Müller-Kroehling ergänzt. „Alte Bäume sind Klimaanlagen, Sauerstofffabriken und Biodiversitätsträger“. Vermeidbare Eingriffe in den Baumbestand der Stadt wollen die ÖDP-keinesfalls akzeptieren, wie sie betonen, noch dazu, wenn sie unkontrolliert und nicht genehmigt sind. „Jeder Ignorant kann in fünf Minuten einen 200 Jahre alten Baum fällen oder fällen lassen, zum Nachwachsen braucht es aber eben wieder 200 Jahre“, so der Stadtrat und promovierte Forstwissenschaftler. Die weiteren Entscheidungen über den Erhalt des sehr wertvollen Baumbestandes müssen auf Basis sehr guter, unabhängiger Fachinformationen getroffen werden, fordert er.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Dringlichkeitsantrag: Bestandssicherung des Baumbestandes am Adelmannschloss durch Sofortmaßnahmen
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Weitere Fällungen sind umgehend einzustellen und der Baumbestand nach Naturschutzrecht einstweilig sicherzustellen. Sodann ist durch die Stadt Landshut ein unabhängiges Baumgutachten zu beauftragen.
2. Sollte sich herausstellen, dass neben den bereits erfolgten, erheblichen Fällungen auch weitere Bäume durch Ausschachtarbeiten geschädigt worden sind, so ist auf Kosten des Verursachers alles Nötige zu veranlassen, um diese Bäume zu erhalten.
3. Der Pachtvertrag bezüglich der baumbestandenen Parkflächen, die im Eigentum der Stadt stehen, wird aufgrund eines vertragswidrigen Gebrauchs fristlos gekündigt. Dem vormaligen Pächter wird mit sofortiger Wirkung untersagt, weitere Eingriffe in den Baumbestand durchzuführen.
4. Nach einer Begutachtung der Schäden und des Zustandes durch einen unabhängigen, von der Stadt bestellten Gutachter werden in den zuständigen Senaten die nötigen rechtlichen Veranlassungen (Bußgelder, vertragliche Konventionalstrafen, Schadensersatz, Rückbau, Einholung Gutachtenskosten u.a.) verhandelt. Dies beinhaltet adäquate Ersatzpflanzungen (Großbäume).
5. Es wird geprüft, ob und in welcher Form der Park den Schülern der westlich angrenzenden Grundschule zugänglich gemacht werden kann, damit er den Zielen der Bayerischen Verfassung und des Bayerischen Naturschutzgesetzes dienen kann, nämlich dem Genuss der Naturschönheiten und der Umweltbildung.
Begründung:
Auf den Antrag Nr. 490 vom 20.3.2023 wird vollumfänglich Bezug genommen.
Bei dem ungenehmigten Eingriff in den Baumbestand des Adelmannschlosses zu der nicht genehmigten und vertragswidrigen Anlage eines Parkplatzes haben zusätzlich im Wurzelbereich von Altbäumen auch erhebliche Ausschachtungen stattgefunden, die geeignet sind, die verbleibenden Bäume, soweit sie davon betroffen sind, durch so genannte Schachtschäden zu schädigen (siehe Bild in der Anlage).
Offenbar wurde seitens der Stadt vom Besitzer bzw. Pächter/Schädiger des Baumbestandes nun die Beauftragung eines Standsicherheitsgutachten verlangt, und wurden zwischenzeitlich, mutmaßlich auf dessen Basis, bereits weitere Fällungen vorgenommen.
Ein vom Schädiger veranlasstes Parteigutachten über Schäden und weitere Veranlassungen, noch dazu, wenn diese in weiteren Fällungen bestehen – ist keineswegs der geeignete Weg, die erfolgten Schäden zu minimieren und das Entstehen neuer Schäden zu unterbinden.
Eine Sicherung des Bestandes nach Naturschutzrecht ist rechtlich möglich, rechtlich und fachlich sinnvoll und auch aus Sicht der Wahrung der Belange und Ziele des Baumschutzes zwingend notwendig.
Eine Zugänglichmachung des Parks, v.a. für die Schüler der Grundschule, sollte geprüft werden. Dies muss anwohnerfreundlich geregelt werden. Sich aus der möglichen Zugänglichmachung ergebende, erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherung dürfen dem Baumschutz jedoch nicht entgegenstehen. Diesem ist der Vorrang einzuräumen.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Stefan Müller-Kroehling, Elke März-Granda