Landshut - pol (06.02.2019) Am Donnerstag letzter Woche erhielt eine 51-jährige Landshuterin gegen 13.30 Uhr einen Anruf. Angeblich hätte die Dame bei der Verlosung eines Autoherstellers rund 38.000 Euro gewonnen. Um das Geld zu erhalten wurde die Frau angewiesen, Guthaben-Karten für einen Onlinedienst im Wert von 900 Euro zu erwerben und die entsprechenden Codes per Telefon zu übermitteln.
Dem kam die 51-Jährige tatsächlich nach, jedoch wartet sie bis heute auf die Übergabe des „Gewinns“. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen einem Betrugsdelikt aufgenommen.
Abzocke durch falsche Gewinnversprechen ist eine gängige Betrugsmasche. Die Methode ist immer die Gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen. Die Täter melden sich meist per Telefon und behaupten, dass der angebliche Gewinn nur nach Zahlung von „Gebühren“ übergeben werden kann. Die Opfer erhalten klare Anweisungen. Im vorliegenden Fall waren es Gutschein-Karten für einen Onlinedienst. Die Weitergabe der Gutschein-Nummern stellt in gewisser Weise die Übergabe von Bargeld dar. Denn mit diesen Nummern können die Betrüger im Internet auf Einkaufstour gehen.
Die Polizei rät:
- machen Sie sich bewusst, wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus bzw. erwerben Sie Gutscheine mit der Weitergabe der Nummern, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern.
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Niemals persönliche Informationen wie Adresse oder Kontodaten bzw. Kreditkarten-Nummern weitergeben.
- Fragen Sie den Anrufer nach Name, Adresse und Telefonnummer und notieren Sie sich dies.
- Gehen Sie auf keine Forderung der Anrufer ein und verständigen Sie nach dem Telefonat umgehend die Polizei.