Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 findet in diesem Jahr wieder die Wahl der Schöffen statt. Daher werden derzeit in allen Städten und Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zu- ständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Interessierte Landshuter Bürger können sich noch bis Freitag, 22. Februar, schriftlich oder persönlich beim Einwohner- und Standesamt melden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Wer kann sich für das Schöffenamt bewerben? Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz kann es nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Es verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteilsvermögens, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen der anstrengenden Sitzungen körperliche Eignung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger zwischen 25 und 69 Jahren haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die Vorschläge können noch bis 22. Februar schriftlich beim Einwohner- und Standesamt im Rathaus II, Luitpoldstraße 29, I. Stock, abgegeben werden.
Der Bewerbungsbogen ist auch auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de/schoeffenwahl abrufbar. Dazu werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße und Hausnummer und gegebenenfalls Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.