GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG STAATSANWALTSCHAFT UND POLIZEI.. In der vergangenen Woche ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Passau zwei tragische Todesfälle junger Menschen. Todesursächlich dürfte nach derzeitigem Stand der Ermittlungen eine Kombination von gefährlichen und verbotenen Substanzen aus dem Betäubungsmittelbereich sein.
Die Staatsanwaltschaft und die Kripo warnen im diesem Zusammenhang vor dem Konsum derartiger Gemische. Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei Männer im Alter von 31 und 32 Jahren aus den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau, die innerhalb einer Woche im Januar diesen Jahres in einem Mehrfamilienhaus im südlichen Landkreis Freyung-Grafenau tot aufgefunden wurden.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Passau wurde bei beiden Verstorbenen eine Obduktion im Rechtsmedizinischen Institut in München angeordnet und durchgeführt. Vorläufigen Untersuchungen zu Folge dürfte eine Mischintoxikation insbesondere von Crystal-Meth und Fentanylpflaser todesursächlich gewesen sein.
Ein endgültiges rechtsmedizinisches Gutachten liegt momentan noch nicht vor, dessen Erstellung wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Passau warnen in diesem Zusammenhang eindringlich vor der Verwendung derartiger verbotener Substanzen. Die Kombination von Crystal-Meth in Kombination mit Fentanyl kann fatale Wirkungen entfalten, die bis hin zum Tod führen. Auch eine zeitversetzte Verwendung derartiger Stoffe kann lebensgefährliche Folgen haben.
Allgemein möchte die Polizei nochmals auf die Gefahren der Modedroge Crystal hinweisen. Der Konsum kann sehr schnell zu einer physischen Abhängigkeit führen, die schließlich in Nierenschäden, Gewichtsverlust, Zersetzung der Schleimhäute in Mund und Nase, Schädigung der Nervenzellen, Zahnausfall - kurz zusammengefasst in massivem körperlichen Verfall mündet. Zudem können paranoide Wahnvorstellungen und Schizophrenie, sowie auch eine permanente Aggressivität entstehen.
Des weiteren bittet die Polizei die Bevölkerung um Hinweise, wenn in irgend einer Weise verdächtige Wahrnehmungen gemacht werden, die auf Drogenkonsum bzw. Drogenhandel hindeuten.