Landshut - pm (07.04.2020) Der Hospizverein Landshut macht darauf aufmerksam, dass in der derzeitigen Corona-Krise reguläre Hospizbegleitungen über einen längeren Zeitraum durch die Ehrenamtlichen des Vereins zwar nicht zulässig sind, allerdings die Möglichkeit besteht, sich in akuten und punktuellen Notsituationen an den Verein zu wenden.
Je nach Kapazität können und dürfen Begleitungen unter bestimmten Bedingungen im häuslichen Bereich organisiert werden. Dazu können gerechnet werden: Der Patient muss sich grundsätzlich im unmittelbaren Sterbeprozess befinden und eine eventuelle Klinikeinweisung in den letzten Lebensstunden vermieden werden. Ein Versorgungssystem bricht plötzlich zusammen und/oder die sterbende Person ist allein. Eine Klinikentlassung in die häusliche Versorgung erfordert eine notwendige Ergänzung zum ambulanten Pflegedienst, wenn eine Aufnahme in ein Pflegeheim oder Hospiz nicht möglich ist.
Genauere Auskünfte, Gespräch und Beratung bietet der Hospizverein telefonisch unter Tel. 0871 66635 an.