Landshut - pm (24.03.2021) Willi Forster der Sprecher der AG1 der Sozialen Stadt Nikola beantragt im Zuge der von der Fraktion CSU/LM/JL/BfL beantragten Verbreiterung des Fuß- und Radweges entlang der nördlichen Flutmulde von der Abzweigung Siebensee bis zur Konrad Adenauer Straße auch die Querung der Schwestergasse neu zu regeln.
Es wird die Schaffung eines Fußgänger- und Radfahrüberweg nach dem Vorbild der "Erlanger Standardlösung" über die Schwestergasse in der Flutmulde und zugleich die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Schwestergasse (Tempo 30) von der Einmündung Liebigstraße bis zur Stethaimerstraße beantragt.
Willi Forster der Sprecher der AG1 begründet den Antrag wie folgt: Wenn schon über die Verbesserung dieser Verbindung nachgedacht wird, sollte dies dann schon im Ganzen gedacht, geplant und realisiert werden. Diese Trasse des Fuß- und Radweges ist schon lange eine sehr beliebte Verbindung für Pendler/Berufstätige/Schüler (vom/zum Bahnhof/Industriegelände in die Innenstadt/Behördenbviertel) und seit dem letzten Jahr verstärkt für Freizeitsuchende, Spaziergänger und Sport treibende. Die Flutmulde ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für einen großen Teil der Landshuter Einwohner. Die neu angelegte Ausgleichsfläche macht sie noch attraktiver.
Ab Betrieb der neuen Realschule wird der Schülerverkehr auf dieser Trasse weiter zunehmen. Deshalb hat auch die Fraktion CSU/LM/JL/BfL einen Antrag auf Ausbau und Verbreiterung dieses asphaltierten Weges gestellt. Dem Antrag kann grundsätzlich zugestimmt werden. Jedoch wird eine Trennung zwischen Fußgänger und Radfahrer kritisch gesehen, da eine 2. Trasse sehr viel Fläche versiegeln würde und bei Verbreiterung (z.B. mit Trennung durch Markierung) das Einhalten des Fußgängerweges bzw. Radweg nicht realistisch ist. Die Leute werden wie jetzt auch die ganze Breite des Weges ausnutzen.
Gegenseitige Rücksichtnahme wird auch bei Verbreiterung notwendig sein. Deshalb sollte die einfache Verbreiterung favorisiert werden.
Willi Forster erinnert in diesem Zusammenhang an ein schon seit Jahren bestehendes und bisher nicht gelöstes Problem. Die Querung des Fußgänger- u. Radweges über die Schwestergasse war bereits vor Jahren Thema in der AG1. Geringe Maßnahmen wurden damals realisiert (Verengung der Fahrbahn mittels Baken und Weißmarkierung + Schilder). Die Baken existieren schon lange nicht mehr. Die Weißmarkierung ist wirkungslos. Die Beschilderung für den Übergang wird durch die Schilder und Markierungen für die Durchfahrtshöhe der Unterführung eher übersehen (stadtauswärts).
Diese Trasse (Hauptbahnhof - Innenstadt/Behördenviertel) ist eine Hauptradroute und Landshut will und muss gem. aktuellen Radkonzept 2020 den Ausbau der
Radinfrastruktur fördern; unter anderem hat der AGFK-Bayern Landshut zwar als fahrradfreundliche Stadt ausgezeichnet, aber gleichzeitig mehr Anstrengungen angemahnt (2023 steht die Rezertifizierung an). Ein Ziel von 35 % Fahrradanteil am Gesamtverkehr ist laut aktuellem Radverkehrsplan 2020 bis 2030 ausgegeben worden. Gleichzeitig hat Landshut laut aktuell herausgegebenen Ergebnissen des Fahrradklimatests 2020 des ADFC gegenüber 2020 sehr schlecht abgeschnitten. Die Gesamtnote 4,16 und der 73. Platz von 99 bei den Städten zwischen 50 und 100.000 Einwohnern (2018 Platz 30/106 - Note 3,84) ist ein sehr schlechtes Ergebnis.
Da grundsätzlich der Fahrradanteil in Landshut mit 28 % gegenüber anderen Städten als sehr gut bezeichnet werden kann, kann man davon ausgehen, dass die Fahrradfahrer ein Mehr an gleichberechtigter Teilhabe am Verkehr einfordern. Nur bei einer sehr attraktiven Radinfrastruktur wird der Anteil des Autoverkehrs zugunsten des Fahrrades weiter abnehmen.
Da anzunehmen ist, dass die Anzahl der querenden Fußgänger und Radfahrer.. höher sein wird, als die Benutzer der Schwestergasse, ist in diesem Falle grundsätzlich schon Handlungsbedarf gegeben. Die Schwestergasse ist auch als Schleichweg bekannt. Deshalb wurde laut Willi Forster ein Antrag für die Bevorrechtgung/Priorisierung der querenden Radfahrer und Fußgänger auf dieser Hauptroute mit hoher Bedeutung beantragt. Genauso, wie es auch das aktuelle Radverkehrskonzept 2020 vorsieht. Dazu soll nach dem Vorbild der "Erlanger Standardlösung" eine priorisierte (Fußgängerund Radfahrer haben Vorfahrt) gefahrlose Querung geschaffen werden (siehe auch Radkonzept "Querung 1", Seite 46 - www.landshut.de). Flankierend muss die Geschwindigkeit des Verkehrs auf der Schwestergasse entsprechend auf Tempo 30 reduziert werden.