Der Leserbrief von Stadträtin Anke Humpeneder-Graf bezieht sich auf den Artikel „Halbwahrheiten, Falschaussagen“ in der LZ am 23.10.2018. Hier die ungekürzte Fassung des Leserbriefs: Was meine verehrten Senatskollegen in ihrer Pressemitteilung als neue Rechercheergebnisse zu BAVARIKON veröffentlichen, verlangt nach einer Entgegnung: Dem zuständigen Sachbearbeiter der Bayerischen Staatsbibliothek liegen zu dem ganzen Verfahren genau zwei Anträge vor:
Ein – weder datierter, noch unterschriebener (auch nicht von Herrn Bohmeyer) – Vorantrag sowie der Hauptantrag mit der Unterschrift von Frau Weinmayr-Karl, eingegangen am 19.10.2017. Die Frage stellt sich, was eine Unterschrift von Hauptamtsleiter Bohmeyer unter einem BAVARIKON-Vorvertrag aus dem Jahr 2016 für das, worum es jetzt geht, überhaupt für eine Relevanz hätte.
In dem Vorantrag geht es lediglich um das Projekt als solches, das ohnehin zu keiner Zeit in Gefahr war. In den aktuellen Vorwürfen geht es indes darum, dass Museumsdirektor Dr. Franz Niehoff dem von Frau Weinmayr-Karl 2017 unzulässigerweise auf den Weg gebrachten Hauptantrag aus mehreren inhaltlichen Gründen seine Zustimmung verweigert hat, u.a. die Bildrechte betreffend.
Hier geht auch das zweite Rechercheergebnis der fünf Stadträte an der Sache vorbei: Für jedes einzelne Digitalisat in BAVARIKON werden die Bildrechte separat in den sogenannten Metadatensätzen verankert. Dabei gibt es die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Lizenzmodellen zu wählen. Bei den bis jetzt vorliegenden 14 Metadatensätzen wurde als Lizenz jeweils der Status „CCo“ gewählt. Die „CC0“-Lizenz bedeutet einen weltweiten Verzicht auf Urheberrechtsschutz. Damit ist jedem, der zugreifen will, nicht nur eine wissenschaftliche, sondern auch eine kommerzielle Verwendung möglich, sogar eine nachträgliche Bearbeitung ist erlaubt.
Wenn man bedenkt, dass diese Erlaubnis für die Abbildungen von insgesamt 74 Hauptwerken von Fritz Koenig erteilt worden wäre, hätte Dr. Niehoff nicht rechtzeitig die Notbremse gezogen, kann man sich vorstellen, wie groß der Schaden für diejenigen geworden wäre, die rechtmäßig die Urheberrechte besitzen und zu dem Vorgang nicht einmal gefragt worden sind. Die Stiftung Koenigals rechtmäßiger Erbe hat - im Gegensatz zum Künstler selbst – nur wenige Möglichkeiten, Geld zu generieren. Das sogenannte Folgerecht und die Bildrechte ist eine davon. Dieses Recht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, dann sind Werke und Bilder „gemeinfrei“.
Schon jetzt ohne jede Not (und übrigens nicht einmal von bavarikon so empfohlen) so viele Abbildungen gemeinfrei zu stellen, wäre schlimmste Selbstschädigung. Nicht zufällig gibt es keine weiteren zeitgenössischen Künstler, die dies so machen.
So stellt sich an dieser Stelle einmal mehr die Frage, woher denn die lnformationen der Stadträte stammen. Denn leider sind diese lückenhaft und gehen an der eigentlichen Sache vorbei. Stadträte müssen sich in solchen kunstspezifischen Angelegenheiten gar nicht auskennen, das kann niemand verlangen. Aber es ist schade, wenn in dem uns alle einenden Wunsch nach Aufklärung die Informationen nicht auch an den Stellen eingeholt werden, die sie korrekt beantworten können. Da muss ich leider meine Frage vom letzten Samstag (LZ-Leserbrief) noch einmal wiederholen, wer wohl ein so großes Interesse daran haben könnte, die Stadträte und die Öffentlichkeit mit Fehlinformationen gegen die Verwaltung zu hetzen.
gez.
Anke Humpeneder-Graf Stadträtin
Mitglied des Bildungs-und Kultursenats