Tilman von Kuepachs "Morgenpost" beleuchtet die Kosten beim Museumsstreit. - Foto: W. Götz
Landshut – pm (29.02.2020) Der Amtseid des Oberbürgermeisters lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ Sie zielt nur darauf ab, dass er treulich die Gesetze einhält. Eine Selbstverständlichkeit, die für alle Bürger gelten soll.
Eigentlich könnte man ein Mehr erwarten, dass die Stadt, der man vorsteht, wie sein Augapfel zu hüten wäre oder dass zumindest keine Geldverschwendung betrieben wird. Letzteres ist in Landshut aber gang und gäbe. Ein neues Beispiel sei hier angeprangert.
Bekanntermaßen hat sich die Leiterin des Koenigmuseums gegenüber der Stadtspitze unbotmäßig gezeigt, so dass ihr flugs ein Chef vorgesetzt wurde. Die Sache eskalierte in den nächsten Monaten immer weiter mit dem Ergebnis Nummer 1, dass der neue Chef der Landshuter Museen mit Krankheit darniederliegt, weil er die Angriffe gegen seine Person sehr ernst nimmt und auch die degradierte Exchefin des Hofbergmuseums arbeitet derzeit nicht.
Ergebnis Nummer 2 ist, dass Exchefin und Stadt sich einen erbitterten Streit vor dem Arbeitsgericht liefern. Die erste Runde ging an die Stadt und, hier gehört keine Hellseherkunst dazu zu prognostizieren, dass die Mitarbeiterin auch vor dem Landesarbeitsgericht keinen Blumentopf gewinnen wird. Ein bekannter Arbeitsrechtsanwalt aus Landshut erklärte mir, dass die Klage gegen die Stadt aussichtslos sei, selbst wenn die Stadt seine Oma zum Termin geschickt hätte.
Die Gerichte sind gehalten, zu jeder Zeit zwischen den Parteien zu vermitteln und aktiv Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Versöhnung gestaltet werden könnte. Notfalls gibt es hierfür auch das Rechtsinstitut der Mediation. Das wurde abgelehnt. Auch ist bekannt, dass sich die Richter in Landshut und München in der Sache den Mund fusselig geredet haben. Ein wie auch immer gearteter Vergleich kam nicht zu Stande.
Wer auch immer der böse Bube war, der die Versöhnung hintertrieben hat, sei einstweilen als gleichgültig hintangestellt. Der Gesetzgeber hat ferner - so die oben genannte Oma nicht ausreicht - festgesetzt, dass die Anwaltskosten von jeder Partei selbst getragen werden müssen, um jeder Partei die Möglichkeit zu geben, Hilfe beim Arbeitsgericht zu holen. Bei einem Vergleich sinken außerdem die Gerichtskosten auf ein Drittel. Anwaltskosten werden regelmäßig nach dem Streitwert bestimmt, der im Arbeitsrechtsprozess ohnehin regelmäßig niedrig ist.
Im letzten Plenum wollte ein vorlauter Stadtrat wissen, was denn die Stadt bis dato an Anwaltskosten ausgegeben hätte. Das Ergebnis war niederschmetternd. Es wären bereits mehr als 100 000 €uro bezahlt worden, so der Stadtdirektor. Auf den Einwurf aus der Landshuter Mitte, dass die gesetzlichen Gebühren nur rund ein Zwanzigstel dessen wären, was da verbraten wurde, erklärte Stadtdirektor Bohmeyer, dass die Stadt einen Spezialisten aus München hat beauftragen müssen, ja richtig, keinen guten Arbeitsrechtskollegen aus Landshut, sondern einen Rechtsanwalt aus München, der nach Stundensätzen abrechne, da ihm die normalen Gebühren zu niedrig seien. Die Begründung hierfür, jemanden aus München zu beauftragen, war dann auch, dass die Mitarbeiterin auch einen Münchner Anwalt hätte.
Wir die Mitglieder der Fraktion der Landshuter Mitte aus Claudia Zehentbauer, Dr. Maria Fick, Hans-Peter Summer, Dr. Thomas Küffner und Tilman v.Kuepach, können nur froh und glücklich sein, dass die Frau W. nicht den Kronanwalt aus London beauftragt hat, sonst hätte die Stadt aus Waffengleichheitsgründen kaum mehr gewusst, wen sie mandatieren soll. Und gleichgültig, wie der Prozess endet, die Verletzungen, wie oben geschildert, bleiben. Bravo.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Ihr
Tilman v. Kuepach