Minimum an Sachkenntnis ...

Die Klage ist mitnichten "einfach nur unverschämt", sie ist richtig und notwendig, da mit der Stilllegungsanordnung eine erteilte Betriebsgenehmigung unstreitig ohne ausreichende Begründung widerrufen worden ist - und die Hirnschmelze in Deutschland nach der Kernschmelze in Japan ist nun einmal keine rechtlich relevante Begründung. Und dieser rechtswidrige Akt hat fraglos einen Vermögensschaden bei der EON AG verursacht. Vielleicht sollte Frau Steinberger an dieser Stelle statt der Sirene erst einmal die Sachkenntnis - sofern denn vorhanden - bemühen: Klage hat nämlich nicht "die EON" erhoben, sondern der Vorstand der EON, der als Organ der EON AG diese Kapitalgesellschaft vertritt und dieser gegenüber eine Sorgfalts- und Treuepflicht hat, die u.a. verlangt, dass ein Vorstand Schaden von der ihn beschäftigenden Kapitalgesellschaft abhalten muss. Ein Verzicht auf diese Klage könnte von den Aktionären der EON AG allerdings als Verletzung der Treuepflicht angesehen werden (ich als Aktionär würde das so sehen). Diese könnten eine Schadenersatzklage gegen den Vorstand erheben, dessen Mitglieder gesamtschuldnerisch, persönlich und unbeschräkt haften (auch wenn ihrer D&O-Versicherung hier eintreten würde). Insofern ist die Klage, die der Vorstand der EON erhoben hat, richtig und notwendig. Und im Sinne der Bürger, die ihr Geld bei EON investiert haben, hoffe ich, dass EON in diesem Rechtsstreit ein obsiegendes Urteil erreicht. Die einzige Frage, die hier offen bleiben muss ist: Überblickt Frau MdL Steinberger das nicht oder ist diese Tatü-Tata-Pressemeldung nichts anderes als eine populistisch-plumpe Aktion zur Bürgerverdummung? - Gez. Thomas Stauffert