Auch im Jahr 2016 fördert der Freistaat Bayern die Sportvereine wieder im Rahmen der „Vereinspauschale“. Die entsprechenden Anträge können die im Stadtgebiet ansässigen Sportvereine ab sofort bei der Stadt Landshut stellen. Antrag-Abgabeschluss ist der 1. März. - Nähere Infos zur Vereinspauschale und die Antragsunterlagen gibt es auf der Internetseite der Stadt unter www.landshut.de/vereinspauschale.
Die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind in den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports“ festgelegt. Die Förderhöhe ist dabei abhängig von den Mitgliederzahlen der Vereine, wobei insbesondere die Anzahl der Kinder und Jugendlichen besonders gewichtet werden sowie die Anzahl der im Verein tätigen anerkannten Übungsleiter.
Die Antragsunterlagen für die in der Stadt Landshut angesiedelten Sportvereine und genauere Informationen zur Förderung (Richtlinien) sind auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de/vereinspauschale hinterlegt. Die Antragsformulare können auch bei der Stadt Landshut im Rathaus, Hauptamt – Sachgebiet Organisation und Sport, unter Telefon 0871/881493 oder 881455 angefragt werden. Den Sportvereinen, die bereits in den Vorjahren die Vereinspauschale bezogen haben, sind die Unterlagen bereits Ende vergangenen Jahres zugesandt worden.
Die Anträge sowie die entsprechenden Übungsleiterscheine im Original müssen bis spätestens 1. März bei der Stadtverwaltung Landshut im Hauptamt/Sachgebiet Organisation und Sport vorliegen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Freistaat Bayern auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vereinsdaten verteilt