Landshut - pm (2019) Wie bereits bekannt, findet von Donnerstag, 20., bis Sonntag, 23. Juni, die Fußballiade statt. Neben den in den Sportstätten und Umgebung sowie auf der Ringelstecherwiese stattfindenden sportlichen Aktivitäten ist innerhalb der Fußgängerzone Altstadt auch die Einrichtung einer „Fußballmeile“ mit Bewirtungsstationen und sonstigen Aktionen vorgesehen, die mitunter auch mit Verkehrseinschränkungen im Veranstaltungsbereich verbunden sind.
Sperrbereich:
Die Fußgängerzone Altstadt wird von Donnerstag, 20. Juni, 12 Uhr, bis Sonntag, 23. Juni, 12 Uhr, zwischen den Einmündungen Grasgasse und Spiegelgasse für jeglichen Fahrverkehr gesperrt. Betroffen von den Sperrungen sind natürlich auch die angrenzenden Nebenstraßen, wie die Steckengasse und die Schirmgasse.
Der Verkehr wird während der Sperrzeiten der Fußgängerzonenregelung entsprechend über die Grasgasse beziehungsweise die Spiegelgasse geleitet.
Lieferverkehr:
Der Lieferverkehr ist an den Werktagen von 6 bis 10 Uhr zulässig. Ansonsten können notwendige Liefertätigkeiten über die angrenzenden Nebenstraßen durchgeführt werden.
Taxistände:
Nachdem der Taxistandplatz „obere Altstadt“ zeitweise von der Veranstaltung berührt wird, ist es notwendig, diesen Standplatz am Donnerstag, 20. Juni, in der Zeit von 17 bis 20 Uhr (Eröffnungseinzug), in die Innere-Münchener-Straße gegenüber der ehemaligen JVA zu verlegen. Am Samstag, 22. Juni, zwischen 5 und 14 Uhr (Schwaigermarkt) ist der Taxistandplatz in der oberen Altstadt im Einmündungsbereich Ländgasse zu finden.
Linienbusse:
Der Linienverkehr ist von den Sperrmaßnahmen grundsätzlich nicht betroffen, lediglich am Donnerstag wird im Zusammenhang mit dem Eröffnungseinzug in der Zeit zwischen 18 und 19 Uhr die „Haltestelle Grätzberg" von der Linie 7 nicht angefahren.
Bewohnerparkzonen: Zur Bereitstellung von Rettungsfahrzeugen und Lieferzonen ist für die Zeit von
Mittwoch, 7 Uhr, bis Sonntag, 12 Uhr, die Verlegung der Bewohnerparkzone Grasgasse in die Neustadt im Bereich zwischen der Grasgasse und der Steckengasse erforderlich.
Eröffnungseinzug am 20. Juni:
Aufgrund des am Donnerstag von circa 18 bis 19 Uhr stattfindenden großen Eröffnungseinzugs ist entlang dem Geh- und Radweg Preysingallee/Isarpromenade, dem Ländtorplatz, der oberen Ländgasse, dem Dreifaltigkeitsplatz sowie der Altstadt mit Einschränkungen zu rechnen. Der Verkehr, insbesondere die Fußgänger und Radfahrer, werden während dieser Zeit durch das Ordnungspersonal entsprechend gelotst und soweit erforderlich umgeleitet. Ebenso gilt für die Zeit von 17 bis 20 Uhr für die gesamte Bewohnerparkzone „obere Ländgasse“ ein absolutes Haltverbot.
Parkplätze:
Neben den sonstigen Parkflächen können die Besucher des Festes während der gesamten Veranstaltungszeit zusätzlich den Parkplatz der Finanzbehörden (Anfahrt über die Maximilianstraße und die Bauhofstraße) sowie den Parkplatz bei den Justizbehörden (Anfahrt über die Gestütsstraße) kostenlos nutzen.
Aber auch die bewirtschafteten Parkhäuser „An der Freyung“ in der Gestütstraße und „Altstadt-Zentrum“ auf der Mühleninsel haben ebenso wie die Tiefgarage beim „City-Center“ sowie der am Isargestade gelegene Parkplatz der Rentenversicherung zu den Veranstaltungstagen geöffnet.
Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Veranstalter bitten alle Kraftfahrer, die angeordneten Verkehrsmaßnahmen zu beachten.