In dieser Vilsbiburger Wohnanlage (Karlstraße) mit insgesamt 33 Wohneinheiten wurden 16 Mietwohnungen gefördert
8,5 Millionen Euro stellt der Freistaat Bayern 2015 als zinsgünstige, staatliche Darlehen bereit, damit in Niederbayern bezahlbarer Wohnraum neu geschaffen werden kann. Außerdem stehen für die Modernisierung von Gebäuden 5 Millionen Euro zur Verfügung – bei Bedarf kann diese Summe auch aufgestockt werden.
In Vilsbiburg an der Karlsbader Straße riss die Baugenossenschaft eG Vilsbiburg auf dem vorhandenen Grundstück drei alte Gebäude ab, um einen wirtschaftlicheren und zeitgemäßeren Bau zu errichten. Es entstand ein abgewinkelter viergeschossiger Baukörper mit insgesamt 33 Wohneinheiten. 16 Mietwohnungen davon wurden gefördert. Die Wohnungen sind über Laubengänge und einen Aufzug erschlossen. Bei den geförderten Wohnungen handelt es sich um acht Zweizimmerwohnungen, sieben Dreizimmerwohnungen und eine Vierzimmerwohnung. Die gesamte Wohnanlage ist barrierefrei gestaltet, sodass sie auch gut für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist.
Architekt: Architektengemeinschaft Kirchmair / Meierhofer / PBA-Planungs-GmbH, Vilsbiburg
Neubau von preisgünstigem Wohnraum:
Wie in den Jahren zuvor lag auch 2014 der Schwerpunkt dieser Förderung in Niederbayern bei den Eigenheimen. 120 vor allem junge Familien konnten sich, unterstützt durch zinsverbilligte Darlehen in Höhe von 5,3 Millionen Euro den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen und eine Immobilie bauen oder kaufen.
Für den Neubau von 31 barrierefreien und energieeffizienten Mietwohnungen bewilligte die Regierung von Niederbayern im vergangenen Jahr 2,2 Millionen Euro in Form von zinsgünstigen Darlehen. Damit auch für einkommensschwächere Haushalte wieder mehr Mietwohnungen gebaut werden, verbesserte der Freistaat Bayern die Förderkonditionen in den vergangenen Jahren kontinuierlich.
Modernisierung von Mietwohnungen:
Besonders gut sind derzeit die Förderkonditionen für die Modernisierung von Mietwohnungsbauten: Das Bayerische Modernisierungsprogramm gewährt für energetische Vorhaben wie neue Heizung, neue Fenster, oder Dach- und Fassadendämmung ein Darlehen mit einem aktuellen Zinssatz von 0,0 Prozent. Je nach Energieeffizienz gibt es auch noch einen Tilgungszuschuss von bis zu 22,5 Prozent oder 16.875 Euro je Wohneinheit.
Günstige Darlehensbedingungen gelten auch für Baumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnkomforts und zum altengerechten Umbau, beispielsweise für den Bau von Balkonen, eines Aufzugs oder die Schaffung barrierefreier Bäder.
Die Förderung soll helfen, sanierungsbedingte Mieterhöhungen moderat zu halten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein Mietwohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten handelt. Im vergangenen Jahr flossen dazu knapp drei Millionen Euro aus diesem Programm in die Modernisierung von 41 niederbayerischen Mietwohnungen und zusätzlich 3,6 Millionen Euro in die Sanierung von zwei Altenheimen mit insgesamt 130 Wohnplätzen.
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung:
Zuschüsse in Höhe von insgesamt 12,6 Millionen Euro bewilligte die Wohnraumförderung in Niederbayern 2014 für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dadurch konnten vier Wohnheime für insgesamt 96 Bewohner, zwei Förderstätten mit zusammen 38 Plätzen und einer Tagesstruktureinrichtung für zehn Personen geschaffen werden.
Für Bauherren und Käufer gilt grundsätzlich: Alle Fördermittel müssen vor dem Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss beantragt und bewilligt sein. Ansprechpartner für Förderungen von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist die Regierung von Niederbayern, Telefon 0871/808-1423, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Informationen über Zuschüsse für Eigenheime geben die Landratsämter und die Kreisfreien Städte. Weitere Informationen im Internet unter http://www.wohnen.bayern.de.