Der Freistaat Bayern und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) unterstützen vor allem junge Familien mit mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung. Sie bieten ihnen dazu Förderkredite sowie Zuschüsse aus dem Bayerischen Wohnungsbau- und dem Zinsverbilligungsprogramm.
Außerdem werden behindertengerechte Umbaumaßnahmen von bestehendem Wohnraum gefördert. Interessenten, die einen Hausbau, den Kauf einer Immobilie oder einen behindertengerechten Umbau planen, können sich ab sofort im Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen der Stadt melden.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Bei einem Vier-Personen-Haushalt entspricht dies zum Beispiel einem Bruttoeinkommen von circa 62.000 Euro, eventuell kommen noch Erhöhungsbeträge, beispielsweise für Schwerbehinderte oder junge Ehepaare hinzu.
Förderfähige Maßnahmen
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt die Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung; der Kauf eines Neubaus (Ersterwerb) oder Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb) in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen; die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, beispielsweise der Einbau von behindertengerechten sanitären Anlagen, der Einbau eines Aufzuges, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer.
Förderprogramme
Es gibt zwei Förderprogramme: Zum einen das Bayerische Wohnungsbauprogramm und zum anderen das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm (ZVP).
Beide können jeweils alleine oder zusammen (Kombiförderung) beantragt werden.
Behindertengerechte Anpassungsmaßnahmen werden mit einem leistungsfreien Darlehen (Zuschuss) von höchstens 10.000 Euro gefördert.
Zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm: Die Höhe des Wohnungsbaudarlehens kann beim Neubau oder Ersterwerb bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten betragen, beim Zweiterwerb bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 2.500 Euro je Kind.
Für die ersten 15 Jahre der Laufzeit beträgt der Zinssatz jährlich 0,5 Prozent. Die ersten zwei Jahre sind tilgungsfrei. Danach beträgt die Tilgung 1 Prozent jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen.
Zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm: Die Höchstgrenze des Darlehens beim Zinsverbilligungsprogramm liegt bei 30 Prozent der Gesamtkosten, jedoch höchstens bei 150.000 Euro. Der aktuelle Zinssatz beträgt 1,50 Prozent jährlich bei zehn Jahren und 1,75 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung.
Wird zusätzlich ein Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm eingesetzt (Kombiförderung), erhöht sich der Zinssatz um jeweils 0,5 Prozent jährlich, aktuell sind das 2 Prozent und 2,25 Prozent.
Fördervoraussetzungen
Der Baubeginn bzw. das Abschließen des Kaufvertrags darf erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheides erfolgen.
Es sind mindestens 15 Prozent Eigenkapital der Gesamtkosten notwendig.
Die Tragbarkeit der Belastung auf Dauer muss gewährleistet sein.
Auch die technischen Voraussetzungen, wie die Größe des Grundstücks, der Wohnfläche und der Zimmer, müssen gegeben sein.
Anträge beim Amt für Bauaufsicht
Interessenten, die einen Hausbau, den Kauf einer Immobilie oder einen behindertengerechten Umbau planen, wird vor Antragstellung ein Beratungsgespräch empfohlen, um unter anderem die Möglichkeiten der staatlichen Förderung, die Gesamtfinanzierung, Einkommensgrenzen abzuklären.
Auskünfte erteilen das Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen; Ansprechpartner: Eleonore Kircher, Telefon: 0871/88-1484; Gertrud Schalk, Telefon: 0871/88-1836; Josef Tschannerl, Telefon: 0871/88-1849.
Gertrud Schalk und Josef Tschannerl sind auch für technische Fragen zuständig.
Antragsunterlagen erhalten Interessierte ebenfalls im Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen, Bewilligungsstelle für Wohnraumförderung, Rathaus II, Luitpoldstraße 29. Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags von 9 bis 12 Uhr; mittwochs von 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung.
Informationen über die staatliche Wohnraumförderung gibt es auch im Internet unter Opens external link in new windowwww.bayernlabo.de oder unter Opens external link in new windowwww.landshut.de/portal/rathaus/referat-5/bauaufsicht/wohnraumfoerderung.