Die Wahlvorschläge für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag für den Wahlkreis 228 Landshut, der die Stadt Landshut sowie die Landkreise Landshut und Kelheim umfasst, sind bis 15. Juli, 18 Uhr, schriftlich beim Kreiswahlleiter, Leitender Rechtsdirektor Harald Hohn, einzureichen.
Die zur Entgegennahme von Wahlvorschlägen zuständige Dienststelle des Kreiswahlleiters befindet sich im Einwohner- und Standesamt, Wahlamt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, erster Stock, Zimmer 115, 84034 Landshut. Dort sind auch die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen kostenfrei erhältlich. Die Unterlagen sind in Schriftform, persönlich und handschriftlich unterzeichnet, bei der vorgenannten Dienststelle im Original rechtzeitig vorzulegen. Die Schriftform ist durch E-Mail oder Telefax nicht gewahrt. Weitere Informationen sowie die Bekanntmachung sind auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de zu finden. Auskünfte erteilt auch das Büro des Kreiswahlleiters unter Telefon 0871/881473 oder 881474.