Der Kreisausschuss des Landkreises Landshut hat in seiner Sitzung am 23. Februar das Gebührenmodell für die Bewirtschaftung der Parkflächen am Landratsamt Landshut und am Krankenhaus Landshut-Achdorf beschlossen.
Ab der ersten Märzwoche können Besucher sowohl in der Kurzparkzone als auch auf der beschrankten Freifläche vor dem Ärztehaus und in der neuen Tiefgarage 40 Minuten kostenlos parken. Danach wird bis zu einer Stunde eine Gebühr von 0,50 Euro fällig.
Wer zwischen 61 und 90 Minuten parkt, muss 2,00 Euro bezahlen. Danach erhöht sich der Tarif für jede angefangene halbe Stunde um 0,50 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 8,00 Euro pro Tag.
Auf den nicht beschrankten Parkplätzen (im Luftbild orange markiert) im Bereich des Landratsamts (Besucherparkplatz 1 und 2) gilt dabei eine Höchstparkdauer von zwei Stunden. Auch hier sind die ersten 40 Minuten kostenlos. Dabei ist jedoch zu beachten, dass von den Besuchern dennoch ein Parkschein an einem der drei Kassenautomaten gelöst und im Fahrzeug hinterlegt werden muss – auch wenn man nur die kostenlosen 40 Minuten bleiben möchte. Im Übrigen gilt der gleiche Tarif wie im beschrankten Bereich.
Bei der Höchstparkdauer von zwei Stunden sind 2,50 Euro zu entrichten. In diesem Bereich wird durch die Verkehrsüberwachung der Stadt Landshut kontrolliert.
Hier die Parktarife im Einzelnen:
Beschrankter Bereich mit Tiefgarage (im Luftbild blau markiert)
die ersten 40 Minuten kostenlos
bis 60 Minuten 0,50 €
bis 90 Minuten 2,00 €
danach je angefangene ½ Stunde 0,50 €
Tageshöchstbetrag (7:00 Uhr bis 19:00 Uhr) 8,00 €
Nachtparker (täglich von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr) 1,50 €
Ersatz für verlorenes/beschädigtes Parkticket 25,00 €
Unbeschrankte Kurzparkzone (im Luftbild orange markiert)
die ersten 40 Minuten kostenlos
bis 60 Minuten 0,50 €
bis 90 Minuten 2,00 €
bis 2 Std. (Höchstdauer) 2,50 €
Luftbild oben: Foto Klaus Leidorf, Grafik Landratsamt Landshut