Lebensgefahr auf eigene Gefahr vor dem Maxwehr. - Foto: W Götz
Landshut – gw (30.09.2020) Kaum zu glauben: „Schwimmen, Baden und das Befahren der Isar mit Wasserfahrzeugen aller Art“ erfolgt auf eigene Gefahr“, steht in schwarzen Lettern auf gelben Grund auf einem Schild nur wenige Meter vor dem Einlauf in das Maxwehr. Der Fluss strömt dort mit rund fünf km/h in Richtig Turbinen. Mit selbsttätigen Schwimmbewegungen könnte sich ein in Not geratener Badender sicher nicht mehr aus der Strömung befreien.
Schon 1810 wurde vom Polizeikommissariat eine Badeordnung veröffentlicht, in welcher es heißt, dass wegen der Gefährlichkeit des Badens in der reißenden lsar an deren Ufer kein Badeplatz mehr ausgewiesen werden könne (Quelle: landshut.de). Vor rund zwei Jahren wurde die Badeverordnung neu geschrieben. Seither wird das Schwimmen in der kleinen Isar wieder erlaubt.
Im April 2019 wurde das bestehende Badeverbot im Stadtgebiet aufgehoben. Danach ist das Baden, vor allem in der Isar und im Hammerbach, wieder zulässig. Die neu gefasste Verordnung schreibt auch: „Im Einflussbereich von Wehren (Maxwehr, Ludwigswehr) ist das Baden verboten - es droht Lebensgefahr.“
Die Stadtwerke sehen das mit ihrer Empfehlung „Auf eigene Gefahr“ etwas lockerer. Letztendlich muss aber jedem abgeraten werden, hier zu schwimmen oder Boot zu fahren. Wird ein Schwimmer in den Rechen des Maxwehrs gezogen besteht höchste Lebensgefahr. Eine Rettung aus dieser misslichen Situation wird der Wasserwacht viel Können abverlangen, bei der sich die Retter selbst auch in Gefahr bringen.