Drei Stadträte der Freien Wähler - Fraktionschef Robert Mader, MdL Jutta Widmann und Ludwig Graf - wollen den rechtlichen Schwebezustand (Pachtvertrag) um den Bernlochnerkomplex beenden.
Die Stadt soll den bestehenden Erbpachtvertrag genehmigen. Das ist eine absolut heikle (juristische) Geschichte.
Im FW-Antrag heißt es. Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadt Landshut beantragt umgehend bei der Regierung von Niederbayern die Erteilung einer Genehmigung für den Erbpachtvertrag „Bernlochnerkomplex".Angesichts des gegenwärtigen Zustandes des alten Stadttheaters und der ungeklärten Situation hinsichtlich der Bernlochnersäle sowie der Gaststätte erscheint eine Klärung der Rechtslage zur Wirksamkeit des Erbpachtvertrages dringend notwendig. Die Regierung von Niederbayern hat zwar erklärt, der Vertrag sei genehmigungspflichtig und nicht genehmigungsfähig; rechtswirksam festgestellt ist dies jedoch bislang nicht.
Sofern die Regierung von Niederbayern - wie zu erwarten - die Genehmigung versagt, sind die Grundstückseigentümer gezwungen, eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Die Frage der Wirksamkeit des Erbpachtvertrages hat vielfältige Folgen für den Fortbestand des alten Stadttheaters und für die weiteren Planungen hinsichtlich einer etwaigen neuen Spielstätte für das Landestheater Niederbayern.
Ein weiteres Zuwarten lässt nicht nur den momentanen rechtlichen „Schwebezustand" auf unbestimmte Zeit andauern, sondern birgt auch erhebliche finanzielle Risiken für die Stadt Landshut. Es muss verhindert werden, dass das Theaterzelt von einem Ausweichspielort zu einer Dauerlösung wird und nach dem Ende der Bespielbarkeit des Zeltes kein neues Theater zur Verfügung steht.
gez.
Robert Mader, Fraktionsvorsitzender
Jutta Widmann, MdL
Ludwig Graf
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