Foto: Die Mitglieder des Dialogforums diskutierten und bewerteten die Egebnisse des Raumordnungsverfahrens für die B 15neu.
Stadt & Landkris Landshut (09.02.2018 In der heutigen landesplanerischen Beurteilung hat die Regierung von Niederbayern den beiden Varianten 1b und 1c als Umfahrung der Stadt Landshut die Raumverträglichkeit bestätigt. Die stadtnahe Variante 1a wurde als nicht raumverträglich eingestuft.
Das Dialogforum als beratendes Gremium hat sich in der heutigen Sitzung noch nicht endgültig für eine der verbleibenden Optionen ausgesprochen. Dies soll erst in der nächsten Sitzung, voraussichtlich im Sommer, erfolgen, sobald die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens ausgewertet wurden.
Grafik: Die hellgrüne Variante 1a wurde ad acta gelegt.
Drei Varianten mit den Kurzbezeichnungen 1a, 1b und 1c wurden auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Landshut in ein Raumordnungsverfahren eingebracht, das überregional bedeutsame Vorhaben nach Maßgaben des Landesentwicklungsplanes und des jeweiligen Regionalplanes bewertet. Rund 600 Stellungnahmen von Fachstellen, Verbänden, Kommunen und Privatleuten mussten in den vergangenen Monaten durch die zuständige Regierung von Niederbayern ausgewertet und abgewogen werden – eine große Zahl, die die Bedeutung des Verkehrsprojekts für die Region nochmals unterstreicht.
Für das Abschneiden der Variante 1a als „nicht raumverträglich“ ist nach den Worten von Regierungsdirektor Peter Schmid von der Regierung von Niederbayern maßgebend, dass dieser Trassenverlauf erhebliche Eingriffe in die Landschaft bedeuten würde. So würde der besonders schutzwürdige Kumhauser Forst durchquert. Zudem wären hohe Dämme und tiefe Einschnitte erforderlich, die den Landschaftscharakter zu stark verändern würden. Ein weiteres Argument ist die Beeinträchtigung wichtiger Erholungsräume im Umfeld der Stadt Landshut. Weiterhin würden Flächen für die Gewinnung des bedeutenden Rohstoffes Bentonit überbaut.
Die Varianten 1b und 1c sind aus Sicht der Regierung beide unter bestimmten Auflagen raumverträglich. Diese zielen alle darauf ab, die Beeinträchtigungen für Mensch, Natur und Landschaft zu minimieren. Dazu gehören der Lärmschutz, sowie die Optimierung der Anschlussstellen an bestehenden Staats- und Kreisstraßen. Beide Varianten würden den Süden und Südosten der Region Landshut für eine weitere gewerbliche Entwicklung noch attraktiver machen.
Die Lösung mit einer langen Talbrücke zur Querung der Isarleiten wird aufgrund des minimierten Flächenverbrauchs und einer geringeren Beeinträchtigung des FFH-Gebiets als raumverträglich eingestuft. Im Gegensatz dazu wurde unter diesen Gesichtspunkten eine Dammlösung negativ beurteilt. Manfred Dreier vom Staatlichen Bauamt Landshut und Karl Wiebel von der Obersten Baubehörde erläuterten die Auswirkungen dieser landesplanerischen Beurteilung auf das weitere Vorgehen. Ausgehend vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens stehe nun die Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium an. Dabei werde auch das im Dialogforum gewonnene Meinungsbild einfließen.
Das Staatliche Bauamt klärt nun, mit welcher der beiden verbliebenen Varianten die Ziele des Projektes am wirksamsten, am wirtschaftlichsten und am nachhaltigsten erreicht werden könnten. Dazu müssten weitere Kriterien in den Blick genommen werden, wie etwa die Entlastung von Ortsdurchfahrten, die öffentliche Akzeptanz und zusätzlicher Nutzen für den Verkehr. So würden beispielsweise bei der Variante 1b die Verkehrsteilnehmer auf der B299 profitieren, weil der hoch belastete Abschnitt zwischen Landshut und Geisenhausen in diesem Fall vierstreifig ausgebaut werden würde. Andererseits spricht für die Variante 1c, dass während des Baus die bestehende B299 nur gering beeinträchtigt wäre.
Für Landrat Peter Dreier ist es nach Veröffentlichung der landesplanerischen Beurteilung von größter Bedeutung, die Planungen weiter zügig voranzutreiben: „Die Bevölkerung wünscht ein schnelles Vorankommen, da die Verkehrsbelastung weiter steigt. Wir müssen bestmögliche Lösungen im Sinne unserer gesamten Region finden, um schnell eine deutliche Entlastung zu erreichen, auch im Hinblick auf eine weiterhin starke wirtschaftliche Entwicklung mit gleichzeitig hoher Lebensqualität.“ In der anschließenden Diskussionsrunde brachten Vertreter aus Politik und der Interessensverbände ihre Anregungen und Bedenken ein. So kurz nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens konnte noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden. Erst wolle man die landesplanerische Beurteilung genauer auswerten und die Abstimmungsgespräche mit dem Bundesverkehrsministerium abwarten.
Im siebten Dialogforum, voraussichtlich im Sommer 2018, soll eine Empfehlung ausgesprochen werden, welche Variante weiter zu verfolgen ist. Am Vormittag hat das sechste Dialogforum für die Ost-Süd-Umfahrung Landshut stattgefunden. Die Mitglieder des Dialogforums, Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Verbänden waren zusammengekommen, um darüber zu diskutieren, wie es mit der Umfahrung von Landshut weitergehen soll. Dazu eingeladen hatten Landrat Peter Dreier, Oberbürgermeister Alexander Putz sowie Karl Wiebel, der Leiter der Abteilung Straßenbau an der Obersten Baubehörde.
Text/Fotos: Regierung von Niederbayern